Kreisgruppe Südpfalz
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Pressemitteilungen

P R E S S E M I T T E I L U N G

und E i n l a d u n g

Sehr geehrte Damen und Herren von Presse und Rundfunk,

 

mit der hiermit unten weitergeleiteten Einladung an die Bevölkerung geben Ihnen BUND, BI Queichtal, ADFC und viele andere Gruppen Kenntnis von der bereits angekündigten Fahrraddemonstration durchs Queichtal. Diese wendet sich, wie im angehängten Flyer dargestellt, gegen die herrschende Verkehrspolitik, festgemacht an den Planungen für eine internationale, autobahngleich ausgebaute Transitstrecke auf der B 10-Trasse im Pfälzerwald. Es wird Redebeiträge von prominenten Vertretern geben, darunter Dr. Werner Reh, Verkehrsexperte des BUND Bundesverband (Berlin), Dr. Lea Heidbreder (Landtag RLP), Lukas Hartmann (Beigeordneter und designierter Landauer Bürgermeister), Amelie Döres (Landesvorstand des ADFC).

Unser Thema verdient verstärkte Aufmerksamkeit. Es ist exemplarisch. Denn im Pfälzerwald (größtes deutsches Waldgebiet, steht unter UNESCO-Schutz) wird geplant ohne vorgeschriebene Alternativenprüfung, ohne Durchführung der erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung nach EU-Recht. Der in der betroffenen Region beheimatete Bundesverkehrsminister Volker Wissing verweigert den im Koalitionsvertrag vereinbarten Dialogprozess für den laufenden Bundesverkehrswegeplan. All dies ist viel zu wenig bekannt.

Über rechtzeitige Ankündigung  vor allem über aufmerksame  Berichterstattung würden wir uns freuen. Zu Interview-Fragen im zeitlichen Vorfeld unserer Veranstaltung laden wir hiermit herzlich ein.

Kontakt: BI Queichtal, Tel: 0151 42 55 35 83

 

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BUND zum Kampf gegen Windmühlen: „Energiewende nicht kaputtreden!“

Guillermo Ludueña, Vorstandsmitglied der BUND Kreisgruppe Südpfalz, zeigt sich erfreut über das beherzte Eintreten der Landauer Stadtspitze für die Windenergie, als klares Zeichen gegen die negative Stimmungsmache zum Thema, wie im Fall von letzter Woche aus Mörlheim. Er tut dies u. a. vor dem Hintergrund der Beschlusslage auf der am Wochenende in Bad Kreuznach abgehaltenen Landesdelegiertenversammlung des BUND Rheinland-Pfalz. Dort stand ein wichtiger Initiativantrag unter der Überschrift „Energiewende nicht kaputtreden!“

Im Vergleich zu Atomkraft und fossilen Energieträgern fallen bei Windenergie im Betrieb weder Rest- und Abfallstoffe an, noch gebe es wirklich relevante Probleme beim Rückbau. Bis zum Jahr 2037 brauche Rheinland-Pfalz ca. 1.000 neue Windräder. Was Geißler und Hartmann richtig erkannt haben: Windräder sind wie andere Formen alternativer Energiegewinnung außerdem die sozialste Energiequelle, wenn sie von einer Genossenschaft betrieben werden.

Beim Einsatz für Elektroautos und Wärmepumpen sind diese Energiequellen mit ihren unvergleichlich hohen Wirkungsgraden unschlagbar im Vergleich mit Kohle und Gas. So habe das batteriebetriebene Elektroauto bei Nutzung von regenerativ gewonnener Elektrizität einen Wirkungsgrad von 70 Prozent. Das ergebe gemäß BUND-Papier einen Verbrauch von 15 kWh auf 100 Kilometern, umgerechnet bedeutet das weniger als 1,5 Liter Treibstoff im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch eines Verbrenners von 8 Litern auf 100 Kilometern.

Genauso übertrifft die immer wieder ins Zwielicht gerückte Wärmepumpe den Wirkungsgrad aller fossilen Wärmequellen. Mit der Wärmepumpe werden aus einem Teil Strom drei Teile Wärme gewonnen; damit wird der Wirkungsgrad aller anderen Wärmequellen bei weitem übertroffen. Fazit: Es gibt für den Betrieb von PKWs und Heizungsanlagen keinen sparsameren Einsatz von Energie als der mit dem Elektroauto oder der mit der Wärmepumpe, insbesondere dann wenn der Strom regenerativ gewonnen wird. Außerdem dürfte Strom aus erneuerbarer Quelle auf Dauer wesentlich bezahlbarer werden. Wir können nicht mehr länger warten. Denn insbesondere Öl und Gas werden Schritt für Schritt immer teurer als sie es jetzt schon sind.

In anderen Ländern, z. B. in Südostasien, herrscht, ausgelöst durch extreme Hitze, jetzt Aufbruchstimmung, um so schnell wie möglich wegzukommen von Öl und Gas. In Deutschland darf nicht schon wieder der Mehltau von Desinteresse und Nichtwissen die beginnende Energiewende im Keim ersticken.

PRESSEMITTEILUNG

Stellungnahme auf den RP-Artikel „Freie Bahn für Fische“ v. 01.04.2023

Der BUND Südpfalz begrüßt die Bemühungen der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße die Queich als Gewässer 2. Ordnung in einen möglichst naturnahen Zustand zu überführen und damit den Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu entsprechen.

Neben der Verbesserung der Durchgängigkeit in Rinnthal sind erfreulicherweise noch weitere Maßnahmen unter anderem in Offenbach, Siebeldingen und Albersweiler geplant, welche den Fischen in der Queich eine ungehinderte Wanderung und Ausbreitung von der Mündung am Rhein bei Germersheim bis zu Quelle in Hauenstein ermöglichen sollen.

Die Durchgängigkeit ist dabei allerdings nur ein Aspekt in der insgesamt eher desolaten und unbefriedigenden Gesamtsituation entlang der Queich. Zum Jahreswechsel hatte das Landesamt für Umwelt der Gewässergüte der Queich eine Verschlechterung hin zum unbefriedigenden Zustand attestiert. Dies entspricht leider der vorletzten Stufe der Gewässergüte auf einem Ranking von 1 – 5. Nach der Wasserrahmenrichtlinie müssen bis 2027 alle Gewässer in die Stufe zwei, einen guten Zustand überführt sein.

Hierzu wäre es auch dringend notwendig, dass die in der Vergangenheit immer wieder aufgetretenen Verschmutzungsprobleme im Raum Annweiler und Albersweiler vor allem durch bisher nicht identifizierte Einleitungen dauerhaft abgestellt und verhindert werden.

Trotz umfangreicher Bemühungen aller involvierten Behörden sind die Verursacher bedauerlicherweise bis heute nicht ermittelt. Der BUND Südpfalz fordert deshalb ein deutliche Intensivierung der Aufklärungsbemühungen, damit ähnliche Havarien in Zukunft verhindert und ausgeschlossen bleiben.

Was nützt eine Queich frei von Durchgangshindernissen, wenn die Wasserqualität so schlecht ist, dass darin keinerlei Leben mehr existieren kann.

Ein sehr lobenswerter Ansatz des Gewässerentwicklungsplans sind die Überlegungen zur Renaturierung der Queich, um dem Bachlauf in bestimmten Abschnitten wieder einen naturnahen Lauf mit möglichst ungehinderten Durchfluss zu ermöglichen. Hierdurch ergeben sich im Nebeneffekt auch wertvolle Wasserrückhalteflächen, die vor allem im Hochwasserfall extrem wichtig werden können.

Die großflächig anzutreffenden illegale Uferverbauungen und Grundstücksnutzungen bis unmittelbar an den Gewässerrand müssen dabei besonders in den Fokus genommen werden, damit diese dauerhaft beseitigt werden und unterbleiben. Die Gewässerrandstreifen sind hierbei unbedingt nach den rechtlichen Vorgaben auszuführen, um ihrem Hauptzweck als unverzichtbare Pufferflächen zum Bachlauf hin wieder voll umfänglich gerecht zu werden.

Kontraproduktiv sind leider auch neuere Planungen, welche die Queich in ein noch engeres Korsett einschnüren, als es derzeit schon der Fall ist. Hierzu zählt der BUND Südpfalz auch die Überlegungen der Verbandsgemeinde Annweiler, zwischen Queichhambach und Albersweiler im Bereich von Queich und Bahnlinie einen Radweg zu bauen. Der Queich werden dadurch alle Möglichkeiten genommen, jemals wieder einen möglichst naturnahen Verlauf einzunehmen, Renaturierungsüberlegungen werden konterkariert und zunichte gemacht.

Der BUND Südpfalz begrüßt ausdrücklich alle Bemühungen, den Radverkehr im Landkreis Südliche Weinstraße zu fördern und zu verbessern, allerdings müssen auch Radwege, so sinnvoll und notwendig sie für ein Gelingen der Verkehrswende sind, in einer möglichst natur- und umweltverträglichen Art und Weise geplant und gebaut werden.

Die Inanspruchnahme wertvoller FFH- und wichtiger Wasserrückhalteflächen im Hochwasserfall erscheint vor diesem Hintergrund widersinnig und lässt den Schuss im Ernstfall nach hinten losgehen.

Zwischen Albersweiler und Queichhambach bestehen durch zwei vorhandene Straßen mit insgesamt vier Fahrstreifen sehr gute Straßenverbindungen. Warum folgt man nicht der ADFC-Idee und funktioniert einen dieser Fahrstreifen in einen PopUp-Radweg um und testet dieses Konzept auch mal in einer ländlichen Region. Es ließen sich dadurch sicherlich sehr hohe Kosten einsparen und die Umsetzung würde nicht Jahre oder gar Jahrzehnte dauern.

 

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BUND: Pläne sind Tiefschlag gegen UNESCO-Ziele

WILGARTSWIESEN. „Wie glaubwürdig sind Leute, die gegen die „Windindustrie“ im Pfälzerwald wettern, gleichzeitig aber die beginnende flächenhafte Industrialisierung eines Biosphärenreservats vorantreiben?“ Mit dieser empörten Frage reagierten dieser Tage viele Umweltschützer auf den Bericht „Tankhof und Gewerbepark geplant“ in der Landauer RHEINPFALZ-Ausgabe vom 24. Februar. Die Planungen für einen Rastplatz mit Tankhof und Gewerbegebiet sind nach Einschätzung des BUND-Landesverbandes ein Frontalangriff auf die Ziele, die die UNESCO mit der Einrichtung des Biosphärenreservats Pfälzerwald verfolgt und der Politik des Landes Rheinland-Pfalz anvertraut hat. Das Nachhaltigkeitsmodell, in dem wirtschaftender Mensch und intakte Natur (Man and Biosphere) einander stützen, wird mit solchen Vorhaben ausgehebelt. Das Land Rheinland-Pfalz beraubt sich damit einer Vorzeigeregion für einen zukunftsfähigen Umgang mit einem einmaligen Naturraum, der eher von Tourismus, Wandern, Erholung und Gastronomie geprägt sein müsste. Auch das wäre auskömmliche ökonomische Entwicklung.

Der durchgängig autobahngleiche Ausbau der B 10 wurde immer als strukturpolitische Notwendigkeit für das Wohlergehen der Südwestpfalz erklärt. Es zeigt sich nun mit aller Deutlichkeit, dass unter Täuschung der interessierten Öffentlichkeit eine Achse für den transeuropäischen Schwerverkehr zwischen Atlantik und Osteuropa gemeint und gewollt ist. Mit diesen Planungen wird gezielt Verkehr herbeigelockt, ein Verkehr, den es so nicht geben würde. Ein Verkehr, der Pirmasens beliefern soll, braucht keinen Rastplatz mit Tankhof mitten im Pfäzerwald, ausgerechnet dort, wo die Verkehrszahlen keineswegs für Fernverkehr sprechen.

Was hier angebahnt werden soll, ist ein ganz neuer, überdimensionierter Verkehrsstrang mit allem, was dazugehört. In dessen Auswirkungsbereich wird neuer Verkehr induziert werden, der das vorhandene Straßennetz - unter anderem z. B. die B 272 oder die A 65 – überlasten wird und dann wieder den Ruf nach weiterem Straßenbau laut werden lässt. Den aktuellen Verkehrspolitikern fällt einfach nichts Neues ein. Als Ausreden werden dann Grünbrücken und Tunnels präsentiert.

Zum besseren Verständnis des Widerspruchs, der sich hier auftut, sei als Hintergrund zitiert, was das MAB-Nationalkomitee im Auftrag der UNESCO bereits 2013 in einer seiner Periodischen Überprüfungengegenüber der rheinland-pfälzischen Landesregierung festgestellt hat:

Sorgen bereitet dem MAB-Nationalkomitee bei der Erfüllung der Schutzfunktion, dass es in den kommenden Jahren zu einer weiteren Fragmentierung des Pfälzer Waldes (sic) kommen könnte. Damit würde der Repräsentativität des Biosphärenreservats als eines der wesentlichen Anerkennungskriterien in Frage gestellt. Das betrifft zum Beispiel den Ausbau der Bundestraße 10, der bereits in Gang ist und die Zunahme des Siedlungsbaus im Außenbereich. Aber auch den Ausbau der Windkraft.

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Fragmentierung des Biosphärenreservats Pfälzerwald: Umweltverbände schreiben an Malu Dreyer

Die großen Naturschutz- und Umweltverbände in Rheinland-Pfalz – NABU, BUND, GNOR und Naturfreunde – dazu die mitgliederstarke BI Queichtal und der große elsässische Umweltverband Alsace Nature, wenden sich in einem gemeinsamen Schreiben an Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Sie bitten die Ministerpräsidentin um Bearbeitung eines auffälligen, aber bisher nicht aufgelösten Widerspruchs in der Umwelt- und Verkehrspolitik des Landes. Es geht um den Umgang des Landes mit den von der UNESCO vorgegebenen strengen und anspruchsvollen Auflagen, deren Einhaltung für den Pfälzerwald den Status eines Biosphärenreservats nach internationalem Recht sichert. Es müsse vermieden werden, dass ein nicht aufgelöster Widerspruch in der Bereitschaft, den Willen der UNO-Unterorganisation ernst zu nehmen, „eskaliert, ähnlich wie bei dem unglückseligen Streit um die sogenannte Waldschlösschen-Brücke mit der Stadt Dresden“, heißt es im Schreiben der Umweltverbände. Dieser Streit endete mit der Aberkennung des vorläufigen „Welterbe“-Status. Offenbar sind einige Verantwortliche in der Politik des Landes Rheinland-Pfalz bereit, die prestigeträchtige Anerkennung des Pfälzerwaldes als UNESCO-Biosphärenreservat zu verspielen.

Vor diesem Hintergrund muss gesehen werden, dass das MAB-Nationalkomitee sich im Abstand etwa eines Jahrzehnts regelmäßig gegen „weitere Fragmentierungen des Pfälzerwaldes“ ausspricht. Daher unterstreichen die Verbände hartnäckig: „Konstant weist die UNESCO ... auf die Risiken einer Aberkennung des Biosphärenstatus durch den Ausbau der B 10 hin, jeweils noch vor der Nennung des Ausbaus der Windenergie“.

Folglich ist Kern des von den Verbänden herausgestellten Widerspruchs im Regierungshandeln der Umgang mit der von der UNESCO kritisch gesehenen fortschreitenden „Fragmentierung des Pfälzerwaldes“. Sie schreiben daher:

„Es zeigt sich nun aktuell, dass das rheinland-pfälzische Umweltministerium deutlich darum bemüht ist, den Vorgaben der UNESCO bzgl. Windräder gerecht zu werden. Beim für das Fernstraßenprojekt Ausbau der B 10 zuständigen Verkehrsministerium ist eine solche Rücksichtnahme auf die Belange eines Biosphärenreservats bislang nicht zu erkennen.  . . . .  Zügig soll ein Korridor für den europäischen LKW-Transitverkehr zwischen Atlantik und Osteuropa geschaffen werden, der im vom Europaparlament als Richtlinie verabschiedeten TEN-Achsen-System überhaupt nicht vorgesehen ist“.

Das Verbändeschreiben folgert daher, dass in einer solchen Situation von der die Gesamtverantwortung tragenden Ministerpräsidentin eine Moderationsaufgabe zwischen zwei Ministerien zu leisten ist, zwischen den Ministerien von Daniela Schmitt und Katrin Eder.

Aus Fairness- und Transparenzgründen erhalten beide Ministerinnen mit gleicher Post eine Kopie des Schreibens an Malu Dreyer.

Wie dringlich ein Nachdenken über eine weitere Fragmentierung des Biosphärenreservats sei, zeige sich nach Ansicht der Umweltschützer*innen daran, dass bei der Aufnahme des vierstreifigen B 10-Ausbaus in den derzeitigen Fernstraßenbedarfsplan wesentliche Umweltbelange vernachlässigt worden seien. Es habe weder eine nach EU-Recht vorgeschriebene Strategische Umweltprüfung (SUP) noch eine obligatorische Öffentlichkeitsbeteiligung mit Alternativprüfung gegeben. Geschweige denn, dass das Klimaschutzgesetz von 2019 oder das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021 eine Rolle spielen beim Festhalten an dem Ziel, eine „Pfälzerwald-Autobahn“ in voller Länge durchzuziehen.

Die Umweltverbände konfrontieren die rheinland-pfälzische Verkehrspolitik zudem mit der Frage, wie seriös das im Bundesverkehrswegeplan 2030 angesetzte Nutzen-Kosten-Verhältnis für das autobahngleiche Fernstraßenprojekt einzuschätzen sei. Seit 1934 seien all die zahlreichen Versuche einer Querung des Pfälzerwaldes im Autobahnmodus regelmäßig gescheitert, nämlich – neben den Naturschutzproblemen – an den hohen Kosten aufgrund der Topographie des Sandsteingebirges. Diese Feststellung berücksichtigt noch nicht, welche Kostenerhöhungen bekanntlich alleine seit 2015 auf Straßen- und Brückenbau zugekommen sind.

Die Verbände sehen nach wie vor die Möglichkeit eines Aufeinander-Zugehens im Sinne eines Kompromissvorschlags, der 2013 am Ende der 2. Mediationsveranstaltung auf dem Tisch lag. Entsprechend stark unterschiedlichem Verkehrsaufkommen auf Teilabschnitten wäre durchgängige Vierstreifigkeit unnötig und außerdem ein unnötiger Kostenfaktor. Grünbrücken seien keine ausreichende Lösung, da sie die drohende genetische Verarmung nicht verhindern. Verluste im Artenschutz aber sind unvereinbar mit den Ansprüchen an die Entwicklung eines Biosphärenreservats.

Des Weiteren pochen die Umweltschützer*innen auf eine verstärkt in den Blick zu nehmende Verkehrsträger übergreifende Verkehrsplanung im Queichtal. Immerhin liege parallel zur B 10 ein traditionsreicher Schienenstrang, der einst zweigleisig nicht nur Südwestpfalz und Südpfalz verband, sondern auch zwischen Benelux und Süddeutschland von internationaler Bedeutung war.

Der volle Wortlaut des umfangreichen Schreibens an die Ministerpräsidentin ist hier nachzulesen.

Für Nachfragen:

BUND Rheinland-Pfalz: Michael Carl, 02620 8416, michael.carl(at)bund-rlp.de

BI Queichtal: Walter Herzog, 0151 42 55 35 83, biqb10(at)gmx.de 

NABU Rheinland-Pfalz: Cosima Lindemann, Cosima.Lindemann(at)NABU-RLP.de

Alsace Nature: maurice.wintz(at)alsacenature.org

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Artenschutz im UNESCO-Biosphärenreservat Pfälzerwald - Zum Jahresanfang sollen Bürger*innen Forderungen stellen

Zum Start ins neue Jahr empfehlen BUND und BI Queichtal e. V. den Pfälzern aus Sorge um die auf lange Sicht gefährdete Artenvielfalt im Biosphärenreservat Pfälzerwald sich brieflich an das für die UNESCO tätige MAB-Nationalkomitee in Bonn zu wenden. Textvorschläge können auf der Internetseite der BUND Kreisgruppe Südpfalz heruntergeladen werden. Das Ende 2022 in Montreal zustande gekommene Artenschutzabkommen nimmt nicht nur die Länder in die Pflicht, die über die biologischen Schätze der tropischen Regenwälder verfügen. Im Focus stehen muss genauso ein Gebiet wie beispielsweise der Pfälzerwald, der zusammen mit den Nordvogesen das größte zusammenhängende Waldgebiet Westeuropas darstellt und in dieser Eigenschaft unter dem noch vorläufigen Schutz der UNESCO steht, einer Unterorganisation der Vereinten Nationen (UNO).

Schon vor vielen Jahren hatte das MAB-NK auf zwei Risiken für die dauerhafte Repräsentativität dieses Waldgebietes hingewiesen, die aus Fragmentierungswirkungen entstehen könnten. Die Aufreihung dieser Risiken beginnt mit dem Ausbau der B 10, die bekanntlich nach der A 6 gemäß Bundesverkehrswegeplan zu einem zweiten internationalen Transitkorridor für den Schwerverkehr mit 10.000 LKW am Tag ausgebaut werden soll. Zum Hintergrund gehört, dass der Pfälzerwald zusätzlich zur B 10 von vier weiteren Fernstraßen (B 427, B 48, B37, B38, B39 und B270) durchzogen wird; ein Tunnelprojekt im Zuge der B 427 wird überdies auch an anderer Stelle weitere Verkehrslast für das Biosphärenreservat induzieren.

So gesehen ist es für Umweltschützer mehr als verwunderlich, dass in der öffentlichen Wahrnehmung und kontroversen Diskussion immer nur von Fragmentierung des Biosphärenreservats durch Windräder die Rede ist. Diese aber werden vom MAB-National-Komitee nach den Gefahren durch den B 10-Ausbau erst in zweiter Linie aufgelistet.

Für den Artenschutz kann ein sich über 30 Kilometer Länge hinziehendes, strikt eingezäuntes vierstreifiges Betonband nur zu dauerhafter genetischer Verarmung führen; sog. „Wildbrücken“ sind hier, außer für jagdbares Wild, überhaupt keine Hilfe; Tausenden von Organismen wird der Austausch für immer verwehrt bleiben. Es ist von einem geschätzten Flächenverlust von über 300 ha, überwiegend Waldflächen, auszugehen Dazu kommen massive Eingriffe oder Beeinträchtigungen mehrerer FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete sowie Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen. Westlich von Hinterweidenthal kann man sich bereits ein Bild von den katastrophalen Auswirkungen der geplanten „Pfälzerwald-Autobahn“ machen, indem man die abstoßenden Bilder mit den dort vollzogenen Erdbewegungen und abgeräumten Felsen sich vergegenwärtigt. Diese Bilder lassen noch Schlimmeres erwarten, wenn das Autobahnprojekt in die Tiefe des Pfälzerwaldes vordringt an Stellen, wo die Topographie gerade noch Platz für ein Gleisbett, ein Bachbett und die bisherige Bundesstraße hergibt.

All dies sollte das Nachdenken bei der UNESCO beflügeln, um das Artenschutzprojekt Biosphärenreservat Pfälzerwald zum Erfolg zu führen, der auch ein ökonomischer Erfolg für Tourismus, Weinbau und Wandern wäre.

Im Übrigen warnen die Südpfälzer Umweltschützer die Berliner Ampel vor einem Bruch des Koalitionsvertrags. Dieser vereinbarte die Sanierung des bestehenden maroden Fernstraßennetzes statt immer neuer Autobahnen, die Wissing nun so-gar noch beschleunigt planen will. Finanzmittel müssen vertragsgemäß vielmehr in das heruntergekommene deutsche Schienennetze fließen. Die Wirtschaft wartet ungeduldig auf Sanierung im Fernstraßennetz, und die Bevölkerung erhofft sich einen leistungsfähigen und zuverlässigen Bahnverkehr durch Respekt vor dem gerade ein Jahr alten Koalitionsvertrag. Will Herr Dr. Wissing es wirklich darauf ankommen lassen, dass – beispielsweise - sein Heimatdorf Barbelroth vom Bahnverkehr abgeklemmt wird? Der BUND Rheinland-Pfalz fordert Berlin auf, in die Suche nach dem Infrastrukturkonsens im Rahmen der BVWP-Überprüfung 2030 am Beispiel der B 10 einzusteigen, und ein klimaschutzverträgliches Szenario zu entwickeln, dass die Klimaschutzziele im Verkehr bezogen auf Rheinland-Pfalz einhält.

 

Scoping-Termin zu B 10-Ausbau

Umweltschützer: Keine vier Spuren im Herzen des Pfälzerwaldes!

WILGARTSWIESEN. Eine Station im Planungsgeschehen für den vierspurigen Ausbau der B 10 ist der auf Dienstag, den 19. Juli festgelegte Scoping-Termin für den Abschnitt Hauenstein -Wilgartswiesen. Es geht gemäß LBM um die „Grundlage für weitere Planungsschritte“. Geladen zu diesem Termin sind u. a. auch die anerkannten Umweltverbände.

Aus Sicht des BUND und befreundeter Gruppen sei bei der Festlegung des Untersuchungsumfangs auch die Einbeziehung der sog. Nullvariante bzw. Null – Plus – Variante (kombinierter 3- / 4-streifiger Ausbau) gründlich und verantwortungsbewusst zu erörtern. Gemeint ist hiermit die sog. „Trichterlösung“, die bei der Mediationsveranstaltung in den Jahren 2012/13 als Kompromissvorschlag intensiv diskutiert worden war und trotz erkennbaren Anklangs am Widerstand einer entschlossenen Minderheit scheiterte.

Für die „Trichterlösung“ spricht nach wie vor, dass ein vierstreifiger Ausbau einerseits im Westen wie auch im Osten aufgrund vorliegender Verkehrszahlen vertretbar ist; dass aber andererseits in den schutzgebietssensiblen inneren Abschnitten die Verkehrszahlen keinerlei Bedarf für eine Vierstreifigkeit hergeben. Fazit: Ein vierstreifiger, autobahngleicher Ausbau mit einem Querschnitt nach RQ 26 ist bei den Abschnitten im Herzen des Biosphärenreservats Pfälzerwald nicht nötig und schon aus Kostengründen nicht verantwortbar. Eine Schlussfolgerung, die seit 1934 von Politik und Planern mehr als ein halbes Dutzendmal für ein Autobahnabenteuer im Pfälzerwald getroffen worden ist.

Durchgängige Vierstreifigkeit würde die Schleusen öffnen für Tausende von Schwerlastern im internationalen Transitverkehr. Die ganztägige LKW-Transitsperre analog zum Nachtfahrverbot in den Sommermonaten der Jahre 2011/12 im Zuge einer Tunnelmodernisierung hat schon damals den Beleg geliefert, dass für eine TEN (Trans European Network)-Achse mitten im tiefsten Pfälzerwald kein Bedarf besteht. TEN-Achsen hat das EU-Parlament verabschiedet. Eine solche TEN-Achse verstieße nicht nur gegen die Vorgaben der Europäischen Union, sondern auch in heftigster Form gegen die Ansprüche, die die UNESCO erhebt für die dauerhafte Anerkennung des Pfälzerwaldes als Biosphärenreservat. Vier Spuren hier, das wäre die „Öffnung der Büchse der Pandora“ mit Langzeitwirkung auf alles, was den Pfälzern lieb ist am Pfälzerwald. Insofern ist die Errichtung einer LKW-Rastanlage in doppelter Hinsicht deutlich kontraproduktiv, um nicht zu sagen gedankenlos: Sie schafft nur die Voraussetzung, dass das größte zusammenhängende Waldgebiet Deutschlands von immer mehr internationalem Schwerverkehr geflutet wird. Die nächsten TEN-Achsen für die Trucks zwischen Atlantik und Osteuropa sind die sechsspurig ausgebaut A 6 oder die nahe französische A 4. Der Pfälzerwald kann in Ruhe gelassen werden.

Mit dem vormaligen Verzicht auf die „Trichterlösung“ ließ man auch eine ganze Reihe von damals ins Gespräch gebrachten Verbesserungen im Bestand fallen., so z. B. den kreuzungsfreien Umbau von neuralgischen Auf- und Abfahrten, feste Fahrbahntrennungen beim Übergang von 3 auf 2 Spuren und vieles andere. Die Kosten hierfür kalkulierte der LBM damals auf 35 Mio. Euro für den gesamten Bereich zwischen Hinterweidenthal und Godramstein. Ein Schnäppchen im Vergleich zu einem Vollausbau, der inklusive Tunnels mit großer Wahrscheinlichkeit die Milliardengrenze überschreiten würde.

 

Ansprechpartner:

Michael Carl, Stellvertretender Landesvorsitzender BUND RLP: 02620 8416

Walter Herzog, BI Queichtal:  0151 42 55 35 83

BUND und BI gegen B10-Ausbau

Ministerin Daniela Schmitt trotzdem zum Dialog bereit

„Wir begrüßen das Gesprächsangebot der Ministerin zur Klärung der aufgeworfenen Fragen, teilen ihren Optimismus, dass “alles zügig vorankommt” jedoch nicht. Mit den Tunneln bei Annweiler und den weiteren topografischen Problemen auf der noch nicht ausgebauten Strecke wird noch viel Zeit ins Land gehen. Ein laufendes Raumordnungsverfahren lässt noch lange kein Baurecht erwarten, zumal dessen Ergebnis keine fertige Trasse ist, sondern nur ein Korridor von 600 m Breite.“ So kommentiert der stellvertretende Landesvorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Michael Carl den Verlauf einer Gesprächsrunde zum Ausbau der B 10 im Verkehrsministerium in Mainz.

Der BUND und die Bürgerinitiative Queichtal gegen den Ausbau der B 10 habe sich beim rheinland-pfälzischen Verkehrsministerium über den aktuellen Planungsstand zum 4-spurigen und autobahnähnlichen Ausbau der B10 zwischen Hinterweidenthal und Landau-Godramstein informiert. Auf die Nachfrage zur Begründung der Planungen zum 4-spurigen Basistunnel erwiderte ein Vertreter des Ministeriums, diese seien durch den Bedarfsplan für Bundesfernstraßen abgedeckt. Wulf Hahn (RegioConsult) als Vertreter des BUND erläuterte, dass diese Auffassung vom BUND RLP nicht geteilt werde.

Für BUND und BI sei aufschlussreich gewesen, im Verlauf des Gesprächs im Verkehrsministerium feststellen zu müssen, dass das Vorhaben für den vierspurigen Basistunnel fachlich nicht begründet werden konnte, da hierzu keine aktuelle Verkehrsuntersuchung vorliege. In den zurückliegenden Planungsverfahren sei vom Landesbetrieb Mobilität RLP immer vom Bestand der 2-streifigen Tunnel zwischen Rinnthal und Queichhambach ausgegangen worden.

Wie sehr das B 10-Projekt im deutsch – französischen Biosphärenreservat aus der Zeit gefallen sei, zeige sich schon daran, dass die Berliner „Ampel“ einen „Dialogprozess zur Verkehrsinfrastruktur“ in Gang setzen wolle mit Verkehrs- Umwelt-, Wirtschafts- und Verbraucherschutzorganisationen.

Die Ausbaukritiker hätten sich in ihrer ehrenamtlichen Arbeit seit nahezu vier Jahrzehnten reichlich Fachwissen erarbeitet, um mit der Politik in einen fundierten Dialog eintreten zu können. Ein solcher Dialog solle ihnen nicht vorenthalten werden. Immerhin werde ihr Anliegen von 19 Organisationen mitgetragen. Der BUND verweise dabei auf die kürzlich veröffentlichte Resolution gegen den Ausbau der B 10.

Ansprechpartner:

Armin Osterheld (Sprecher AK Wald): 0152/09854293

Michael Carl (Stellv. Landesvorsitzender): 02620/8416

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Der Tunnel ist erst der Anfang

Die Fokussierung der öffentlchen Aufmerksamkeit auf das kostenträchtige Großprojekt Berzaberner Tunnel blendet aus, was die Verkehrspolitik mit diesem Auftakt für neue Verkehrsströme den zahlreichen Dörfern zwischen Hinterweidenthal und Kandel anzutun gedenkt. Der relativ idyllisch sich durch Wasgau und Viehstrich sich hinziehenden B 427 wird eine neue Funktion im internationalen Transitverkehr zuwachsen. Von der B 10 wird ein Teil des Schwerlastverkehrs im europäischen Transit abgezweigt, den weder die EU noch das MAB Nationalkomitee im Pfälzerwald haben will. Die EU möchte diesen Verkehr auf den sog. TEN-Achsen.

Das durchgesetzte Tunnelprojekt  bedeutet nichts anderes als das teilweise Wiederauflebenlassen von einstigen Bestrebungen, der A 8 einen Weg durch die engen Wasgautäler zu bahnen, ausgerechnet dort, wo sich die Bevölkerung wegen der unverbrauchten Landschaft eines regen Fremdenverkehrs erfreuen darf. Dieser auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Wirtschaftszweig ist ganz im Sinne der Statuten für das Biosphärenreservat Pfälzerwald, die ein auskömmliches Miteinander von wirtschaftendem Menschen und unversehrter Natur anstreben. Die Idee, im ehemaligen Planungsraum der A 8 wieder zusätzlichen Verkehr zu induzieren,  bringt nicht nur den stillen Dörfern und den Menschen im Wasgau Lärm und Unruhe; sie wird in der Konsequenz den Ruf nach einer ganzen Girlande von Ortsumgehungen mit sich bringen, die einen Großteil der Idyllik in den engen Tallagen zerstören würden. Der Ruf nach Ortsumgehungen zum Schutz der Bürger und des dörflichen Lebens wird auch zwischen Bad Berzabern und Kandel vernehmbar werden. All das wird viel Geld kosten, und die Einkommenssituation von auf Fremdenverkehr angewiesenen Mitbürgern und Mitbürgerinnen wird sich eher verschlechtern. Auf die Idee, die vorhandene Wieslauterbahn in den Schienen-ÖPNV zu integrieren, um den Pendlern den Stress und Stau im Straßenverkehr auf dem Weg zur Arbeit zu ersparen, kommt leider von den Verantwortlichen niemand.

Es wurde seit Jahren vor all diesen Konsequenzen gewarnt. Interessiert hat es niemanden, und die betroffene Kommunalpolitik hat sich kaum merklich zu dieser bevorstehenden Problematik artikuliert. Wann wird man merken, dass wir, ganz aktuell, in Zeiten leben, in denen ein Ruck hin zum Umdenken längst an der Tagesordnung sein müsste? Der Tunnel ist ein „erster Spatenstich“ für eine Entwicklung, die sich tief in die Substanz der südlichen Pfalz mit ihren landschaftlichen Schätzen hinenfressen wird. Es bleibt die Frage, wie sich das MAB-Nationalkomitee, dem die Entwicklung und Bewahrung des Biosphärenreservats Pfälzerwald – Nordvogesen anvertraut ist, zu der skizzierten Entwicklung positionieren wird.

 

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Heutige RHEINPFALZ-Notiz zum "Fingerhakeln"

Die Landauer RHEINPFALZ-Lokalredaktion berichtet heute über die Reaktion einer Pirmasenser Bürgerinitiative („Vier Spuren jetzt“) auf die Aktivitäten von drei ausbaukritischen Organisationen, über die jedoch in dieser RHEINPFAZ-Ausgabe gar nichts zu lesen war. Das ist ärgerlich. Dabei hatten BI Queichtal, der BUND und die französische Umweltorganisation Alsace Nature ausführlich damit argumentiert, dass ihnen genauso ein Recht auf das Ohr der rheinland-pfälzischen Verkehrsministerin zustehe wie der vor Ort von der Ministerin beehrten Pirmasenser BI. Gegenüber deren heutigen Behauptungen ist es höchste Zeit für folgende Feststellungen:

·         Im Interesse der heimischen Wirtschaft und der Bevölkerung sagen die Ausbaukritiker Ja zu technischen Modernisierungen auf der B 10 , vor allem zur Verflüssigung des Verkehrsgeschehens und zur Beseitigung von Unfallschwerpunkten.

·         Nein aber sagen sie zur Etablierung einer Strecke, die gemäß Bundesverkehrswgeplan 2030 nahezu eine Verdreifachung des LKW-Verkehrs im Europatransit bringen soll. Das wäre eine Quasi-Autobahnstrecke, die mit ihrem Regelquerschnitt 26, der auch Standstreifen enthält, die Südpfalz in bisher ungekanntem Ausmaß mit Schwerlastverkehr fluten wird. Diese Transitfunktion steht in eklatantem Gegensatz zu den Festlegungen des Europäischen Parlaments. Die B 10 ist keine von Straßburg und Brüssel gewollte TEN-Achse (TEN = Trans European Transit).

·         Das südpfälzische Straßennetz wird dieser gewaltigen Flut nicht gewachsen sein. Aufzunehmen wäre diese Masse von der A 65 und der B 272. Die A 65 von Landau in Richtung Wörth hat trotz in jüngster Zeit erfolgten Sanierungen noch nicht einmal Standstreifen bekommen und erlebt heute schon regelmäßig im Berufsverkehr brenzliche Situationen. Die 272 stönt jetzt schon über den herrschenden LKW-Verkehr, was den Ruf nach vierspurigem Ausbau lauter werden lässt  -  unter Aufopferung wertvollen Ackerlandes und unter Hinnahme von enormen Belastungen angrenzender Ortsgemeinden zwischen Schwegenheim und Landau-Dammheim.

·         Der Pfälzerwald steht als Teil des deutsch-französischen Biosphärenreservats unter dem Schutz des MAB-Natinalkomitees. Es verzerrt die Wirklichkeitswahrnehmung, wenn immer wieder von der Gefahr die Rede ist, dessen Schutzstatus könne einzig durch die Errichtung von Windrädern verloren gehen. In allen Verlautbarungen jedoch hat das UNESCO-Organ in aller erster Linie das Aberkennungsrisiko am Straßenausbau im Pfälzerwald festgemacht. Wildbrücken im Übrigen sind der hilflose und zur Wirkungslosigkeit verdammte Versuch, den genetischen Austausch von Tausenden Organismen zu retten, wenn dereinst das unerhörte Betonband mitten in der Natur in voller Länge eingezäunt sein wird.

·         Unter den mehr als tausend Fernstraßenprojekten des laufenden Bundesverkehrswegeplans zählt der B 10-Ausbau im Biosphärenreservat zu dem bedenklichsten Dutzend bundesweit.

·         All dies gibt Anlass zu dem Hinweis, dass die Berliner Ampelkoalition in ihrem Koalitionsvertrag sich einen „neuen Infrastrukturkonsens bei den Bundesverkehrswegen“ vorgenommen hat. Das kann und darf nicht einfach Schall und Rauch bleiben. Außerdem kommt ein Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass der derzeitige Bundesverkehrswegeplan aus sehr triftigen rechtlichen Gründen nicht mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland in Einklang steht.

·         Dass die Ausbaukritiker mit ihren vorzeigbaren Argumenten bei der zuständigen Landesministerin ungehört antichambrieren könnten, wäre weder liberaler noch demokratischer Stil.

·         Es stimmt einfach nicht, dass all diese Argumente nur eine Wiederholung dessen wären, was die Ausbaukritiker in Veröffentlichungen schon immer und zum Überdruss vorzubringen haben.

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Warum nicht auch Bekenntnis zu Elektrifizierung Wörth – Neustadt?  

Was traut man Wissing bahnpolitisch zu? Wird er für die Südpfalz sorgen wie bayrische Verkehrsminister für Bayern?

Da kommt Freude auf bei südpfälzischen Umweltverbänden, wenn gleich drei Spitzenpolitiker der Südpfalz sie in ihren langjährigen Forderungen zur Bahnreaktivierung unterstützen  -  so wie jetzt in der RHEINPFALZ  („Pfälzer Tageblatt“) vom 5. Februar nachzulesen. Was bei diesem Bekenntnis schmerzlich vermisst wird, ist das ebenso wichtige Drängen auf die längst fällige Aufwertung der Strecke Wörth – Neustadt/Wstr.. Dieses Rückgrat des südpfälzischen Schienenverkehrs wird schon seit der Nachkriegszeit zielgerichtet und absichtsvoll vernächlässigt. Das hat Tradition. Verkehrspolitiker haben es im Verein mit der Landes- und Kommunalpolitik bislang noch nicht einmal geschafft, die Geißel der Pendler, die Eingleisigkeit zwischen Winden und Wörth, beseitigt zu bekommen. Lächerlich bis grotesk wirkt das im Vergleich zu all dem, was bahnpolitisch rechtsrheinisch von Karlsruhe bis tief hinein nach Baden-Württemberg in alle Himmelsrichtungen ausstrahlt. Auch der Lückenschluss Winden / Wörth wäre eine Art Reaktivierung.

Zwischen Wörth und Neustadt muss dringend elektrifiziert werden – mit allen den bahntechnischen Fortschritt ermöglichenden Innovationen. Eine Bahn mit Oberleitung ist – gutachterlich längst belegt – im Betrieb kostengünstiger als die jetzt vorgesehenen und in der Provinz durchaus sinnvollen Batteriezüge mit Ladestationen. Die Kosten für eine durchgängig zweigleisige und mit Fahrdraht versehene Strecke halten jeden Vergleich aus mit der zu erwartenden Kostenexplosion für eine durchgängig vierspurige B 10 mit Tunnel im Pfälzerwald. Die vollelektrifizierte Strecke zwischen Wörth und Neustadt brächte vor allem eine Entlastung des Bahnknotens Mannheim mit sich, weil dann Fernzüge von Saabrücken nach Stuttgart und München über Karlsruhe fahren könnten. Was sicher auch erhebliche Umwegvermeidung wäre. Vor allem aber hätte die Südpfalzmetropole Landau wieder einen Hbf, an dem Fernzüge Halt machen.

Außerdem: Es ist wirklich nett, dass Homburg/Saar bald per S-Bahn des VRN mit Zweibrücken verknüpft sein wird. Wieviel bahnpolitischer Fortschritt würde erst eintreten, wenn im Zuge der Elektrifizierung in der Südpfalz dann auch im Queichtal zwischen Landau und Zweibrücken Elektrifizierung, verbunden mit Zweigleisigkeit, stattfände!? Ob „Mobilitätswende“ für den Süden von Rheinland-Pfalz vom Südpfälzer Wissing auch so groß gedacht wird?! Eigentlich müsste er von seinen bayrischen Amtsvorgängern gelernt haben, wie man an sein Bundesland denkt.

 

Ulrich Mohr

BUND Südpfalz

Gartenstraße  21

76879 Hochstadt

Tel.: 06347-6630

 

PRESSEMITTEILUNG

Südpfälzer Umweltverbände lehnen Baugebiet am Rülzheimer Südhang ab und kritisieren die Vorgehensweise der Ortsspitze

Gerodeter Hang am ehemaligen Hohlweg Rülzheim  (Julia Dreyer BUND)

BUND, NABU und Pollichia haben ihre Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplan „Am Südhang“ abgegeben und fordern darin auf, die Ausweisung des Baugebiets zu überdenken. Die Verbände sehen sich zu dieser Forderung berechtigt, angesichts von fast 30 Hektar weiteren Flächen, die zur Bebauung freigegeben werden sollen. So wird man in der Südpfalz niemals die schon vor Jahren von der Bundesregierung und den Vereinten Nationen gesetzten Ziele zur Reduzierung von Flächeninanspruchnahme erreichen.

Die Ablehnung der Bebauung in diesem Umfang erfolgte neben den Bedenken zum Flächenverbrauch auch aufgrund der Klima- und Biodiversitätskrise. Der ungebremste Flächenschwund trifft vor allem die Offenlandarten, deren Populationen in den letzten Jahren dramatisch zurückgegangen sind, besonders hart. Geschützte Biotope, wie der ehemalige Hohlweg bei Rülzheim, werden nach Einschätzung der Naturschützer entwertet und durch heranrückende Bebauung isoliert. Der Hohlweg als landschaftliche und kulturhistorische Besonderheit ist in Rülzheim nur noch an dieser einen Stelle existent. Die Ergebnisse des Artenschutzgutachtens zeigen, dass seine Böschungshecken ein Hotspot der Artenvielfalt sind: 20 Brutpaare unterschiedlicher Vogelarten, darunter Nachtigall, Mönchsgrasmücke, Sumpfmeise, Buchfink, Star, Zilpzalp und Hausrotschwanz wurden bei der Kartierung festgestellt.

Der Umgang mit diesem nach §30 Bundesnaturschutzgesetzt geschützten Biotop stört die Umweltschützer besonders: Hier wurden im Spätjahr 2021 ohne behördliche Genehmigung über 130 Bäume gefällt. Die Verkehrssicherung sollte gewährleistet werden. Seltsam scheint nur, dass laut eines Gutachtens lediglich 15 der Robinien Schäden aufwiesen, die eine Fällung erfordert hätten. Warum die zahlreichen anderen Bäume weichen mussten, stößt auf Unverständnis, auch in der Bevölkerung. Ein Anwohner hat deshalb Anzeige gegen die Verantwortlichen erstattet.

Das Vorgehen ärgert die Verbände in besonderem Maße, denn es steht als Negativbeispiel für immer wieder auftretende Missachtungen des Naturschutzrechts im Vorfeld von Baumaßnahmen. Im Laufe der Planungen wurden in Rülzheim schon einmal Bäume gerodet. Außerdem kam es zum Abriss eines ehemaligen Eiskellers, bei dem es sich um ein potentielles Fledermausquartier handelte. Beides ohne Genehmigungen der entsprechenden Naturschutzbehörden.

 

PRESSEMITTEILUNG

Feuerwehrhaus Jockgrim: ja - aber nicht so!

Die beiden Umweltorganisationen BUND und NABU haben sich in einem Schreiben an die ADD Trier gegen den geplanten Standort des neuen Feuerwehrhauses an der Hatzenbühler Straße in Jockgrim ausgesprochen. „Im Hinblick auf die sich zuspitzende Klima- und Artenkrise ist dieser Standort vollkommen ungeeignet. Die Nachteile wiegen schwer und müssen bei der Entscheidungsfindung stärker als bislang berücksichtigt werden“, heißt es darin. Für den Bau am Standort Hatzenbühler Straße müssten fast 8000 qm Wald gerodet werden. Damit verbunden wären die Zerstörung einer wertvollen CO2-Senke und der Verlust von Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Auch für das angrenzende Vogelschutz- und FFH-Gebiet hat das Waldstück eine wichtige ökologische Funktion. Deshalb befürchten die Naturschützer einen Rückgang der Biodiversität in diesem Bereich. Bei einer Versiegelung gingen darüber hinaus Bodenfunktionen wie Versickerung, Grundwasserneubildung und Frischluftentstehung verloren. Das alles dürfe nicht unbeachtet bleiben.

Neben den harten Fakten weisen BUND und NABU auf die Außenwirkung der Planung hin. Belange des Umwelt- und Klimaschutzes sind in der Mitte der Bevölkerung angekommen. Es ist bereits jetzt zur Gründung einer Bürgerinitiative gekommen, die den Standort „Hatzenbühler Straße“ ablehnt. „Uns erreichen oft Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich gegen die Fällung von Bäumen wehren möchten. Dieses Ausmaß an Umweltzerstörung am Ortsrand von Jockgrim wäre unverantwortlich und ließe sich auch nicht rechtfertigen“, erklärt Julia Dreyer von der BUND Kreisgruppe Südpfalz.

Die Verbände sind sich bewusst, dass es nicht nur um Umwelt- und Naturschutzbelange geht. „Wir stellen nicht in Frage, dass sich die Feuerwehr in Jockgrim zukunftsfähig aufstellen muss und ein den gesetzlichen Bestimmungen und örtlichen Gegebenheiten entsprechendes modernes Feuerwehrhaus benötigt. Der Schutz der Bevölkerung im Brand- und Katastrophenfall muss selbstverständlich gewährleistet sein“, betont Carmen Schauroth, Leiterin der NABU Regionalstelle Süd. Die Naturschützer bezweifeln jedoch, dass ein Standort außerhalb der Ortslage sinnvoll ist. Selbst der Wehrleiter der Jockgrimer Feuerwehr hält einen zentralen Standort für günstiger. Um Sicherheit und Umweltschutz in Einklang zu bringen, fordern BUND und NABU deshalb eine Neubewertung der verworfenen Standorte innerhalb des Ortes.

Die Überlegungen der Jockgrimer Ortsspitze sehen die Naturschützer als Einstieg in eine weitere Bebauung dieser Ortsrandlage, sobald eine Umwidmung der Fläche und eine erste Erschließung erfolgt ist. Diese Art von „Salami-Taktik“ käme nicht zum ersten Mal zum Einsatz, um beispielsweise neue Gewerbegebiete durchzusetzen.

P R E S S E M I T T E I L U N G

Fischsterben bei Neuburg:

                                                            BUND stellt Strafanzeige

Der Fall verweist auf grundsätzliche Probleme

Veranlasst durch das verheerende menschengemachte Fischsterben in den Rheinauen bei Neuburg hat ein Vertreter des BUND Südpfalz gegen den verantwortlichen Entwässerungsverband, namentlich gegen den ehemaligen Bürgermeister der Verbandsgemeinde Hagenbach Reinhard Scherrer Strafanzeige bei der Polizei eingereicht. Durch viel zu schnelles und zu einem falschen Zeitpunkt erfolgtes Öffnen eines Schiebers hat dieser zu verantworten, dass das tagelang stehende sauerstofffreie und sauerstoffzehrende Restwasser aus einem ungesteuerten Polder abrupt in ein sauberes Fließgewässer abgelassen wurde.Der BUND ist der Auffassung, dass eigentlich auch die zuständige Umweltbehörde dieses zerstörerische Verhalten mit einem Bußgeldverfahren zu ahnden habe. Ein solches Tätigwerden der zuständigen Behörden muss für alle Zukunft abschreckende Wirkung entfalten  wegen der katastrophalen Auswirkung auf die gesamte Gewässerökologie  - nicht nur auf den Fischbesatz.

Entleerungen von Poldern werden immer wieder erforderlich sein und benötigen Fingerspitzengefühl und fachliche Kenntnisse. In diesem Fall hätten sie u. a.  zu erfolgen gehabt nach Maßgabe des Schutzstatus des betroffenen Gebietes, das komplett von der EU als Natura 2000-Gebiet ausgewiesen ist. Leider kommt im aktuellen Fall die Zusage der Neustadter Wasserbehörde (SGD Süd), in Zukunft Sauerstoffmessungen vorzunehmen, wenn Flächen zu entwässern sind, zu spät.

Das Desaster bei Neuburg weitet den Blick auf grundsätzliche Befunde:

Bei den dortigen Gewässern bewegt sich der Sauerstoffgehalt schon immer an einer unteren Grenze. Das hat vor allem zwei Ursachen: Die AltrheingewäsBUND stellt Strafanzeigeser haben auf Grund eines sehr geringen Gefälles eine sehr geringe Fließgeschwindigkeit. Zweitens sind die Gewässer sehr stark verschlammt und versandet.

Im Grunde sind die ganzen Fischsterben, zu denen es immer wieder kommt, die Folge von jahrelanger Flickschusterei. So hat es schon im Jahr 2007, verursacht durch dieselbe fehlerhafte Vorgehensweise desselben Verantwortlichen, eine ähnliche Katastrophe für die Wasserfauna gegeben. Kaum hatten sich davon die Fischbestände erholt, ereignete sich im Jahr 2020  -  wenn auch aus etwas anderen Gründen  -  ein kleineres Fischsterben. Wovon die RHEINPFALZ im August 2020 mit Foto berichtete. Auch hier war menschliches Versagen die Ursache. Denn nach Sanierung eines Schöpfwerkes in 2017 weigerte man sich hartnäckig, die bislang eingehaltene Mindestwasserstandhaltung  wieder zu installieren. Das Auftreten von Sauerstoffmangel war damit vorprogrammiert ebenso wie regelmäßiges Absterben des Fischlaichs mit entsprechender Dezimierung des natürlichen Nachwuchses für den Fischbestand.

 

Für Rückfragen: Guido Werner, guido.werner(at)myquix.de; oder Dr. Heinz Schlapkohl, Tel: 06353 - 3318

 

 

P R E S S E M I T T E I L U N G

B 10-Trassenbereisung am 10. Juli: Erste Reaktionen

Es hat eine freundliche Einladung von Alsace Nature (Frankreich), BUND-RLP und der BI Queichtal an die Mitglieder des Bezirkstags Pfalz gegeben, sich zu beteiligen an einer Bereisung der Trasse für die projektierte und umstrittene  „Pfälzerwald-Autobahn“. Der Bezirkstag Pfalz ( parlamentarisches Organ des Bezirksverbands Pfalz) ist in engem Zusammenwirken mit der deutschen UNESCO-Einrichtung MAB-Nationalkomitee für die Weiterentwicklung des deutschen Teils im Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen zuständig.

Den einladenden Verbänden geht es um die längst fällige Probe aufs Exempel, ob der von der UNESCO vorläufig verliehene Status „Biosphärenreservat“ zu halten ist, wenn es zu einem durchgängigen Ausbau der B 10 im Autobahnmodus kommen sollte. Hauptzeck dieses Projektes ist – weit über die Bedürfnisse der regionalen Wirtschaft hinaus  -  die Herstellung eines Transitkorridors für bis zu 10.000 schwere LKW im Ost-West-Verkehr zwischen Atlantik und Osteuropa  -   gemäß Bundesverkehrswegeplan 2030.

Bislang haben sich die Eingeladenen unterschiedlich verhalten: Vorneweg abgesagt hat die gesamte SPD-Fraktion; deren Entscheidung haben wir mit beigefügtem Schreiben an den Fraktionsvorsitzenden Ramsauer kommentiert. Zur sozialdemokratischen Absage gesellte sich dann noch die CDU-Fraktion. Was uns dann doch relativ sprachlos gemacht hat. Diese Damen und Herren Volksvertreter scheinen von der Einladung so verunsichert zu sein, dass sie lieber die bekannte Vogel-Strauß-Methode gewählt haben, als sich einen Ruck zu geben und sich einmal einem Faktencheck auszusetzen. Es soll bei Politikern die Annahme geben, man könne eine Trasse im Autobahnmodus wirklich passgenau auf der alten B 10-Trasse realisieren.

Die Bereisung wird auf jeden Fall stattfinden. Ansonsten ist starkes Interesse an einer Beteiligung vorhanden. Experten für Verkehrsfragen und Naturschutz werden mit im Bus sein. 

Das Thema B 10-Ausbau wird voraussichtlich in einem Fernsehbeitrag auf dem Sendeplatz „Zur Sache Rheinland-Platz“ am Donnerstag, 8. Juli, 20:15 Uhr im rheinland-pfälzischen SWR-Fernsehen eine Rolle spielen.

P R E S S E M I T T E I L U N G

Antwort der grünen Umweltministerin auf Interviewanfrage

BUND: Man ist enttäuscht

 

 Warum nur verweigert eine grüne Umweltministerin der Presse eine Auskunft zu einem mehr als grünen Thema? Einem Thema, das nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts - und nicht nur deswegen - mehr als aktuell ist.

Das Umweltministerium hätte durchaus einige grundsätzliche Dinge sagen können: Zum Beispiel, dass das eigentlich Problem das immer noch gültige deutsche Bergrecht ist. Dass dieses Bergrecht in seiner schärfsten Form seit den Nazis gilt, die damit Deutschlands Kriegswirtschaft energetisch autark machen wollten. Dass es im Deutschen Bundestag immer wieder Anläufe zu einer Reformierung dieses absolut aus der Zeit gefallenen Rechtes gegeben hat und dass Reformen immer wieder von interessierter Seite vereitelt worden sind?  -  doch sicher nicht von den Grünen.

Die Ministerin hätte auch in Aussicht stellen können, dass das grün mitregierte Land Rheinland-Pfalz über eine Bundesratsinitiative einen erneuten Versuch zur Reformierung dieses auf das Mittelalter zurückgehenden Gesetzes starten will. Vielleicht hat ja eine stellvertretende Ministerpräsidentin auch so etwas wie Einfluss auf die Richtlinienkompetenz fürs Regierungshandeln.

Das Publikum fragt sich wieder einmal: Was ist das für eine Koalition, in der man Einigung beschlossen hat darüber, dass man sich über gewisse Dinge nicht einig ist? Mag das am Mainzer Standort liegen, wo man sich nach dem Gemütlichkeit verheißenden Spruch eingerichtet hat: „Allen wohl und niemand weh!“?Soll hiermit Aufbruchsstimmung vermittelt werden? Und was heißt das für die schlimmen Fernstraßenprojekte im Land wie z. B. für den durchgängigen Autobahnausbau der B 10, unter dem große Teile der Südpfalz zu leiden haben werden? Weitere Frage: Hat man eine Katze im Sack gekauft, wenn man Grün gewählt hat? Es ist zu hoffen, dass von der Landesregierung noch nicht das letzte Wort gesprochen ist.

PRESSEMITTEILUNG

BUND-Kreisgruppe wehrt sich gegen Waldrodung für ein Feuerwehrhaus

JOCKGRIM. Dass man heutzutage dankbar sein muss über jeden Quadratmeter Wald, den der Klimawandel bisher noch verschont hat, scheint an den Ratsmitgliedern im Verbands- und im Ortsgemeinderat Jockgrim offenbar völlig vorbeigegangen zu sein. Auch ein beauftragtes Ingenieursbüro wird an diesem Eindruck wohl auch nichts mehr ändern. Bereits vor geraumer Zeit hatte Vorstandsmitglied in der BUND-Kreisgruppe Karin Marsiske in einem noch nicht beantworteten Brief an Bürgermeister Wünstel mit deutlichen Worten darauf hingewiesen, wie unverständlich es sei, dass für ein Feuerwehrhaus trotz vorhandener Alternativstandorte eine nicht unbeträchtliche Waldfläche an der Hatzenbühler Straße einfach preisgegeben und der überall um sich greifenden Versiegelung geopfert werden soll. Immerhin grenze die beanspruchte Fläche unmittelbar an das unter EU-Schutz stehende Vogelschutzgebiet Bienwald-Viehstrichwiesen. Für den BUND wieder ein klassisches Beispiel dafür, wie hierzulande die Natur nicht mit einem großen Knall, sondern still und leise und Scheibchen um Scheibchen zugrunde geht.

 Marsiske belegt an einigen Beispielen die Sinnlosigkeit einer solchen Planung. So stellt sie fest: „Eine ungefähr hundert Jahre alte Buche stellt im Jahr 4,6 Tonnen Sauerstoff her. Ein Erwachsener kann von dieser Masse 13 Jahre lang atmen“. Oder: „Ein Waldboden kann pro Quadratmeter mehr als 250 Liter Wasser aufnehmen“. Dazu komme, dass eine Rodung den Verlust des natürlichen Lebensraums unzähliger Lebewesen bedeutet. Die unverzichtbaren Funktionen eines Waldes sowohl für das von ihm beherbergte zahllose pflanzliche und tierische Leben wie auch für seine weiträumige Umgebung und die Lebensqualität der Menschen gehen durch Rodung verloren. Das sollten auch Kommunalpolitiker gelegentlich zur Kenntnis nehmen.

Marsiske schließt mit einer Bemerkung, die nicht überhört werden sollte: „Das sollten wir alle aus Corona gelernt haben: Mit Naturgesetzen kann nicht verhandelt werden. Mit der Natur lassen sich keine faulen (politischen) Kompromisse schließen“.

Es bleibt abzuwarten, ob das Schreiben der Naturschützerin einer Antwort gewürdigt wird. Vielleicht trägt die in Umlauf gebrachte Unterschriftenliste dazu etwas bei.

 

 

PRESSEMITTEILUNG

Was ist relevant für die Aberkennung des UNESCO-Prädikats „Biosphärenreservat“?

Der Erregungspegel steigt: Einzig und alleine ein paar angedachte Windräder im Randbereich des Biosphärenreservats sollen die großartige Idee des für Rheinland-Pfalz so prestigeträchtigen deutsch-französischen UNESCO-Konzeptes Biosphärenreservat Pfälzerwald - Vosges du Nord zu Fall bringen. Es ähnelt schon einem Shitstorm, was da heute über die Medien an Engagement und Sorgen um den Pfälzerwald wegen Windrädern zu bemerken ist. Wer aber seiner berechtigten Sorge um den Pfälzerwald eine solide Basis geben möchte, der lese einmal gründlich nach, was das MAB-Nationalkomitee mit sehr klaren Worten in seiner letzten „Periodischen Überprüfung“ zu den Fortschritten dieses großartigen Vorhabens niedergeschrieben hat. Dort heißt es wörtlich zitiert:

 

„Sorgen bereitet dem MAB-Nationalkomitee bei der Erfüllung der Schutzfunktion, dass es in den kommenden Jahren zu einer weiteren Fragmentierung des Pfälzerwaldes kommen könnte. Damit würde die Repräsentativität des Biosphärenreservats als eines der wesentlichen Anerkennungskriterien in Frage gestellt. Das betrifft zum Beispiel den Ausbau der Bundesstraße 10, der bereits im Gange ist, und die Zunahme des Siedlungsbaus im Außenbereich. Aber auch der Ausbau der Windkraft …“

 

Was lehren uns diese klaren Worte? Und was müssen wir uns fragen? –  Warum so viel Unmut bei Windrädern im Pfälzerwald und warum nur Schweigen bei dem viel schärferen „Fragmentierungs“-Anschlag auf das Biosphärenreservat durch den autobahngleichen Ausbau der B 10? Warum keine bangen Gefühle und Befürchtungen um den Erhalt des UNESCO-Status‘, wenn sich die Bagger in den Pfälzerwald fressen sollen für ein Betonband im Autobahnmodus mit Standstreifen und allem, was zu einer solchen Magistrale für den internationalen Transitverkehr gehört mit bis zu 10.000 täglichen LKW? Warum verschließt man die Augen vor den Konsequenzen für die Anerkennung als Biosphärenreservat durch Landschaftsumbau, wie zu besichtigen bei Hinterweidenthal oder auch bei Landau, vor den Mengen an CO2-trächtigem Beton und Asphalt, die der Waldlandschaft aufgezwungen werden sollen, vor der schmerzhaften Zerschneidung von Wanderwegen und Naturräumen, vor den nicht durch technische Vorkehrungen zu verhindernden Schadstoffen? Warum stellt man nicht die Frage, was wird das alles kosten? Wer hat schon genau die vorgelegte Nutzen-Kosten-Berechnung für das Betonband durchleuchtet? Warum wird nicht zur Kenntnis genommen, dass schon die erste Mediationsrunde erbracht hat, dass eine vierstreifige B 10 keine neuen Vorteile für die regionale Wirtschaft bringen wird? Warum will man zulassen, dass dort, wo im Augenblick relativ wenig Verkehr auf der B 10 ist, durch Herstellung von Durchgängigkeit sich LKW-Massen häufen werden, für die es doch klare Alternativen gibt? Warum bemerkt man nicht, dass das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts einen ganz neuen Blick auf die Zukunft des Verkehrswesens verlangt?

 

Die B 10 ist noch nicht durchgängig für die Armada der Transit-LKW planfestgestellt. Ein Moratorium durch die Berliner Politik ist vorstellbar. Unter den ca. 1.300 Fernstraßenprojekten im aktuellen Bundesverkehrswegeplan gilt die „Pfälzerwald-Autobahn“ als eines der bedenklichsten.

 

Für Rückfragen

Michael Carl, 02620 8416

Sabine Yacoub, 0174 9971892

Ulrich Mohr, 06347-6630

 

P R E S S E M I T T E I L U N G

Am Donnerstag, dem 06.Mai, ab 20:15 Uhr berichtet das SWR-Fernsehen in seinem Magazin „Zur Sache Rheinland-Pfalz“ über den Streitfall Radwegekonzept im Bienwald. Auf Einladung der Mainzer Sendeanstalt hatten sich am vergangenen Dienstag Umweltschützer verschiedener Organisationen mit Landrat Fritz Brechtel getroffen. Es ging um das 4,5 Millionen Euro teure Projekt eines Radweges entlang der L 545 zwischen Steinfeld und Scheibenhardt über die Bienwaldmühle. Das projektierte Asphaltband steht in der Kritik wegen seiner enormen Eingriffe in den Naturhaushalt durch Flächenverbrauch, Versiegelung und aufgerissenen Waldrand  -  während derzeit im Bienwald bereits ein leistungsfähiges Radwegenetz im Rahmen des laufenden Naturschuztgroßprojektes umgesetzt wird.

 

PRESSEMITTEILUNG

4. Teilfortschreibung Flächennutzungsplan VG Edenkoben: Verstöße gegen EU-Richtlinie durch ideenlosen und investorengetriebenen Umgang mit Dörfern und Landschaft

Das Gäu verliert weiter ungebremst seinen ganz besonderen Charakter, den einst schon August Becker in seinem Buch „Die Pfalz und die Pfälzer“ gepriesen hat. Dieses Fazit ergibt sich aus der Stellungnahme, die ein renommiertes Frankfurter Anwaltsbüro für Verwaltungsrecht für den BUND und Südpfälzer Unterstützer erstellt hat. Die Stellungnahme zeigt am Beispiel des Entwurfs der Verbandsgemeinde Edenkoben für die 4. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, wie aussichtslos letzten Endes die Bemühungen der Bundesregierung erscheinen müssen, den „Flächenfraß“ in Deutschland von täglich ca. 60 Hektar auf Netto Null zu reduzieren. Die BUND Kreisgruppe Südpfalz hatte erst neulich in einem Schreiben an die Landräte der Südpfalz auf diese dringende und umfassende Zukunftsaufgabe hingewiesen.
Trotz der unlängst bekannt gewordenen Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen mangelhafter Umsetzung der Habitat-Richtlinie werden mit dieser fehlerhaften Teilfortschreibung des FNP ungeniert Schutzgebiete und sogar Überschwemmungsgebiete zusätzlicher Versiegelung preisgegeben.
So überplanen in Freimersheim zwei neu ausgewiesene Gewerbegebiete unmittelbar unter europäischem Schutz stehende FFH-Flächen. In Venningen geht es um die sog.„Bestandsanpassung“ für eine Grillhütte mitten im FFH-Gebiet „Modenbachniederung“, errichtet
möglicherweise ohne Baugenehmigung und entgegen dem alten FNP. Unter europäischem Schutz steht und ist betroffen auch das Vogelschutzgebiet „Speyerer Wald, Nonnenwald und Bachauen“.
Im Einzelnen wird an dem Entwurf für die sechs Ortsgemeinden Altdorf, Böbingen, Freimersheim, Hainfeld, Roschbach und Venningen Folgendes bemängelt:

  • Bisherige Fehlentwicklungen im ländlichen Raum werden einfach fortgeschrieben und verstärkt.
  • Ein Konzept für die städtebauliche Entwicklung für Verbandsgemeinde und Ortsgemeinden wird weder benannt noch erkennbar.
  • Die Frage, wie sehr man die in den Paragraphen 1 Abs. 5 und 1a Abs. 2 Baugesetzbuch festgelegten Planungsleitsätze für die Bebauung von Landwirtschaftsflächen ernst zu nehmen gedenkt, beantwortet der Entwurf nicht.
  • Nicht zu erkennen ist, ob und wie die behaupteten „planerischen Entwicklungsvorstellungen“ in den Räten in Beschlüsse eingegangen sind. Gibt es eine entsprechende Dokumentierung?
  • Es entsteht der Eindruck, die Fortschreibung sei eher ein Akt der Willfährigkeitgegenüber Investorenwünschen
  • Der Verlust an Landschaft wird schöngeredet als „Abrundungen und Ergänzungen der Siedlungsränder“ ; „Randeingrünung“ soll in der Begleitplanung festgesetztwerden. Derartige schöne Wünsche in Form von sog. Begrünungs- und Bepflanzungsvorschriften werden erfahrungsgemäß landauf landab weder umgesetzt noch kontrolliert.
  • Neuausweisungen vor allem für den Wohnungsbau im Außenbereich werden weder mit Bedarf begründet noch wird ein Innenentwicklungspotential entwickelt.
  • Das Konzept Innenentwicklung vor Außenentwicklung ist nicht zu erkennen
  • „Bauwucherungen in die Landschaft“ entstehen offenbar auf Investorenwunsch.

Zur Groteske steigert sich das Planungsgeschehen bei der Freimersheimer Gewerbefläche Fh – 02, für das es im Übrigen keinen begründeten konkreten Bedarf gibt. Einst hatte es beider gerichtlichen Überprüfung des Bebauungsplanverfahrens „Freimersheimer Mühle“geheißen, eine Erweiterung nach Süden sei ausgeschlossen wegen der Gewährleistung der Totenruhe auf dem angrenzenden Friedhof. Auch wurde nach Süden über den unter FFH-Schutz stehenden Mühlbachbereich ebenfalls ein Konfliktpotenzial zwischen gewerblicherNutzung und schutzbedürftigem Wohnen festgestellt
Wie einleuchtend um Himmels willen kann nun sein, dass ausgerechnet dort und jetzt plötzlich wieder ein neues Gewerbegebiet entstehen soll?
Nicht undelikat unter vielem anderem in dieser 4. Fortschreibung erscheint auch, dass in Hainfeld ein Investor 12.300 vollständig versiegelte Quadratmeter zur Ermöglichung einer Gaststätte mit Vollkenzession benötigt.
 

PRESSEMITTEILUNG

Interkommunales Gewerbegebiet Kandel-Wörth: Immer mehr Druck auf Natur und Landwirtschaft

 (Cristin Haller)

Warum setzt die Raumordnungsplanung überhaupt noch Ziele, wenn dann doch am laufenden Band sogenannte „Zielabweichungsverfahren“ durchgeführt werden?  -  in der Erwartung, dass von den gesteckten hehren Zielen dann doch regelmäßig wieder abgewichen werden kann. Ziel der Bundesregierung ist doch eigentlich, die täglichen 60 ha Landschaftsverbrauch Deutschlands in einem überschaubaren Zeitraum auf netto Null zu reduzieren. Diese offensichtliche Absurdität vor Augen, hat der BUND gegenüber der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt nun seine Einwendungen zum Zielabweichungsverfahren Kandel – Wörth schriftlich vorgebracht. Hagenbach als Dritter im Bunde ist ja bereits abgesprungen.

 Die Umweltorganisation führt für beide Plangebiete in ihrer Stellungnahme an, dass sie jeweils gemäß gültigem Raumordnungsplan in einem Regionalen Grünzug, in einem Vorranggebiet Landwirtschaft und in einem Vorrangebiet Naturschutz und Landschaftspflege liegen; darüber hinaus grenzen sie an Natura 2000-Gebiete, die bekanntlich unter dem Schutz der Europäischen Union stehen. Das Plangebiet Wörth gehört außerdem zu einem Vorbehaltsgebiet für vorbeugenden Hochwasserschutz und ist Teil des Landschaftsschutzgebietes „Pfälzische Rheinauen“, was wohl eine weitere Belastung nach den Flächeninanspruchnahmen für den Zubringer einer zweiten Rheinbrücke bedeuten würde. Für den Naturhaushalt verloren ginge insbesondere die Pufferfunktion der bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen. Solche Flächen haben Bedeutung für zahlreiche Arten des Offenlandes. Dieses ökologisch bedeutsame Merkmal von Ackerflächen werde leider regelmäßig von Raumplanung und Verwaltung als zweitrangig „einfach beiseitegeschoben“, wie es in der Einwendung heißt.

All das wird, wenn das Zielabweichungsverfahren grünes Licht erhält, wieder geopfert für architektonische Brutalbauten, monströse Einkaufszentren, Logistik-Centers und flächenverzehrende Flachbauten und damit verbundenem Verkehrsaufkommen, das wieder mit Versiegelungen für Straßen und Parkraum zu bedienen ist.

Die beiden Plangebiete sind nicht nur ein Angriff auf die in der Oberrheinlandschaft in Jahrtausenden und Jahrhunderten entstandene Natur, sie sind mit massiver Versiegelung auch Flächenentzug und Existenzbedrohung für die noch verbliebene bäuerliche Landwirtschaft. Wer Ackerland vernichtet, gefährdet den Klimaschutz, denn er ignoriert die unglaubliche Menge an organischem Kohlenstoff, die in unseren Böden gespeichert ist. Großflächiges Versiegeln behindert die im Oberrheinraum zunehmend wichtige Grundwasserneubildung.

In Zeiten vordringlich zu entwickelnder Digitalisierung in der Arbeits- und Wirtschaftswelt bedürfe es nach Darstellung der Einwendung des BUND immer weniger neuer Flächenversiegelung. Die oft im Munde geführte Nachhaltigkeit müsste mit Flächenrecycling durch Wiederbelebung von Gewerbebrachen endlich ernst genommen werden.

Seit 1992 sind in Deutschland 1,35 Millionen Hektar Ackerland verloren gegangen. Das ist der beängstigende Hintergrund, vor dem der herrschende expansive Flächenfraß zu betrachten ist.

PRESSEMITTEILUNG

„Autobahn“ durch Wald unter UNESCO-Schutz: Französische und deutsche Umweltschützer solidarisch vereint

MAINZ. „Das deutsch-französische Biosphärenreservat Pfälzerwald – Nordvogesen wird im Süden
wie im Norden umzingelt von zwei Autobahnen, die für den europäischen Transitverkehr
bestimmt sind. Ein weiteres Betonband mitten durch dieses einzigartig von der Natur ausgestattete
Waldgebiet, dem größten in ganz Westeuropa, das geht gar nicht.“ Zu dieser Aussage haben
sich der große elsässische Naturschutzverband Alsace Nature (AN), die südpfälzische BI Queichtal
sowie der BUND zusammengefunden. Man will hier im äußersten Süden von Rheinland-Pfalz
am gleichen Strang ziehen gegen die bevorstehenden, aber noch zu verhindernden Verheerungen
durch einen verkehrstechnisch völlig überflüssigen, autobahngleichen Ausbau der B 10 zwischen
Landau und Pirmasens. Es geht um die Unantastbarkeit des von rotem Sandstein geprägten
Gebirges mit seinen bizarren Felsen und in Fels gehauenen Burgen, da wo sich Elsass und
Pfalz beiderseits der deutsch-französischen Grenze ein Rendezvous geben; es geht um den von
Geschichte und alten Sagen geadelten „Wasgenwald“, in dem sich einst das Schicksal von
Walther und Hildegund laut dem bekannten mittelalterlichem Walthari-Lied entschieden hat.
Dieses Epos wurde zu Zeiten der Karolinger u. a. in Verse gebracht von einem Benediktiner-
Mönch im nahen elsässischen Weißenburg (Wissembourg).


Ohne Rücksicht auf den fortschreitenden Klimawandel, die noch vorhandene Artenvielfalt, die zu
erwartende Kostenexplosion und trotz bereits im ersten Mediationsverfahren erwiesener wirtschaftlicher
Nutzlosigkeit für das notleidende Pirmasens hat es dieses Fernstraßenprojekt in den
geltenden Bundesverkehrswegeplan (BVWP) geschafft. Seine durchgängige Realisierung und deren
Folgen für Natur, Landschaft, Wandertourismus und Weinbau wären nie mit dem Schutzstatus eines
Biosphärenreservats in Einklang zu bringen. Eine zusätzliche Armada von täglich 10.000 LKW,
die laut rheinland-pfälzischem Verkehrsministerium künftig zwischen Nordseehäfen und Süddeutschland
pendeln sollen, würde das Schutzgebiet mit all seinen sympathischen Merkmalen
nicht aushalten.
Die schon in früheren Jahren eng über die Grenze zusammenarbeitenden Umweltschutzorganisationen
intensivieren derzeit wieder ihre Zusammenarbeit, um bei der Politik im Wahljahr 2021 ein
Moratorium gegen den durchgängig vierstreifigen Ausbau der B 10 zwischen Pirmasens und
Landau zu erreichen. Im kommenden BVWP hat das nichts mehr zu suchen. Dazu fügt sich, dass im
laufenden Jahr die turnusmäßige Überprüfung der Fernstraßenprojekte im BVWP bevorsteht. Hilfreich
könnte dabei sein, dass die Corona-Krise einen enormen Sparzwang bei den öffentlichen
Haushalten ausgelöst hat und weiter auslösen wird.
Apropos Sparzwang: Von 1935 bis in die 80-er Jahre des 20. Jahrhunderts wurden mindestens sieben
Versuche, den Pfälzerwald mit einer Autobahn zu queren, von der Politik regelmäßig verworfen;
immer mit dem Argument, Tektonik und Raumwiderstand des Gebirges würden zu nicht mehr
tragbaren Kosten führen. Zusätzlicher Ablehnungsgrund war der gutachterlich festgestellte ökologische
Reichtum des Waldgebirges. Die Naturschützer*innen beiderseits der Grenze fragen sich,
warum das heute keine Rolle mehr spielen soll.
Deshalb kritisieren die Ausbaukritiker*innen – unterstützt vom Fachbüro RegioConsult – hartnäckig
und mit EU-Recht im Rücken, dass der 2016 durchgepeitschte BVWP nicht die von Brüssel verlangte
Strategische Umweltprüfung (SUP) im B10-Korridor enthält. Diese wäre unbedingt nachzuholen
bei der Fortschreibung des Bedarfsplangesetzes.
Eine solche Neubewertung des Projektes „Pfälzerwald-Autobahn“ muss nach Meinung der Ausbaukritiker*
innen eigentlich nicht schwerfallen, denn erstens sind im Westen bei Pirmasens die
Ausbauwünsche der Befürworter*innen in Beton und Asphalt gegossen und damit befriedigt und
in Erfüllung gegangen. Und zweitens liegt für die mit Abstand größten und für den Natur- und
Landschaftsschutz bedeutendsten Streckenabschnitte bislang weder ein Linienbestimmungsverfahren,
geschweige denn ein Planfeststellungsbeschluss vor. Das gilt ganz besonders für das Riesenprojekt
eines Basistunnels unter der Stadt Annweiler.
Dieser Planungsstand unterscheidet das pfälzische Fernstraßenprojekt von anderen hochumstrittenen
Vorhaben, da es noch rechtsstaatlichen Spielraum gibt. Nichts desto weniger zählt die im
BVWP festgeschriebene Durchtrennung im bundesweiten Vergleich zu einem der bedenklichsten
Fernstraßenprojekte in Deutschland. Hilfreich bei einer Neubewertung kann durchaus sein, dass es
einen nach wie vor anwendbaren Kompromissvorschlag gibt, der im Jahr 2013 gegen Schluss der
letzten Mediationsrunde erarbeitet worden war, am Ende aber fundamentalistischen Positionen
weichen musste.
Die ganze Überflüssigkeit des Projektes wird schon daran sichtbar, dass es mit den beiden Autobahnen
A 4 auf der französischen Seite und der A 6 auf deutscher Seite für den Schwerverkehr im
Europatransit ausreichend Fassungsvermögen gibt. Die EU sieht das ebenso.
Das für die 16 deutschen Biosphärenreservate zuständige, aber vermutlich unter starkem politischem
Druck stehende MAB-Nationalkomitee hat seit seiner letzten „periodischen Überprüfung“
im Jahr 2013 seine strengen Vorbehalte gegen eine Zerschneidung des UNESCO-Projektes bislang
nicht mehr zu erneuern gewagt. Es schweigt auf diesbezügliche Anfragen. Nicht zu übersehen ist
auch das unerschütterliche Hinwegsehen über dieses Problem, das bei bestimmten Honoratioren
rings um den Pfälzerwald zu beobachten ist.
Demgegenüber meinen die Ausbaukritiker*innen, die Zeit für ein Stoppschild im Pfälzerwald sei
gekommen. Die Politik müsse ihre Verantwortung für Klima, Artenschutz und die kommenden Generationen
endlich wahrnehmen.
Die transnationale Arbeitsgruppe plant unter anderem eine digitale Podiumsdiskussion am 25.
Februar 2021 und eine hochkarätig besetzte Fachtagung im kommenden Sommer. Zur Podiumsdiskussion
sind die ersten Zusagen von Landtagskandidat*innen eingegangen. Bereits kurz vor
Weihnachten wurden weit über hundert Briefe an Landtags- und Bundestagsabgeordnete verschickt.
Dort sind weitere Facetten des Themas ausführlich dargelegt (Vgl. Anhang).


Für diese PM gibt es auch eine französische Version.


Für Nachfragen:
Dr. Werner Reh, BUND Bundesverband (Berlin): +49 176 / 457 19 292
Maurice Wintz, Alsace Nature: 0033 6 48 91 87 56
Walter Herzog, BI Queichtal: +49 151 42 55 35 83
Wulf Hahn, Mediator / Dipl. Geogr./SRL, RegioConsult (Marburg): +49 174 / 9814839
Ulrich Mohr, BUND Südpfalz: +49 6347 – 6630
Michael Carl, BUND Landesverband Rheinland-Pfalz, +49 2620/8416
 

P R E S S E M I T T E I L U N G

Anmerkungen zum Güterzug-Gespenst der CDU:

Endlich Verkehrswende statt Dämonisierung von Güterzügen!

Es ist einfach nicht zu fassen: Da teilen in diesen Tagen zwei Südpfälzer CDU-Abgeordnete schicksalsergeben dem BUND mit, man werde nicht um den durchgängigen B 10-Ausbau im Autobahnmodus herumkommen, es gebe ja jetzt bald einen vierspurigen Tunnel unter Annweiler. Mit anderen Worten: Die B 10 mit dann zusätzlich 10.000 LKW täglich als quasi Durchlauferhitzer für den europäischen Transitverkehr und zur weiteren Flutung der Südpfalz sei quasi Schicksal. Gleichzeitig aber wird die zügige Elektrifizierung der Bahnstrecke Wörth – Neustadt wieder einmal,  wie aus dem heutigen RHEINPFALZ-Artikel herauszulesen ist,  auf den St.-Nimmerleinstag verschoben, denn es könnten dann ja auch Güterzüge kommen. Nichts schrecklicher als das! Die CDU kann sich nun entspannt zurücklehnen: Es ist geschafft, das Bundesverkehrsministerium hat nun mitgeteilt, dass die Südpfalz-Strecke nicht für das Güter-Programm mit seiner für Rheinland-Pfalz  vorteilhaften Finanzierung durch den Bund in Frage kommt. Es war schon seit vielen Jahrzehnten eine Spezialität Südpfälzer Politiker, Fortschritte auf der Schienenrelation zwischen Neustadt und Karlsruhe erfolgreich zu verhindern.

 

Dass endlich Teile der anschwellenden Transportflut auf die Schiene kommen müssen, ist das Mantra aller Parteien seit vielen Jahren; ebenso dass wir eine Klimapolitik und eine Verkehrswende brauchen; es sollte sich zudem herumgesprochen haben, dass Güterzüge ständig leiser werden und die Bahn nicht locker lässt mit dem Lärmschutz. Dennoch zieht man elegant eine Verhinderungspolitik vor, die darin besteht, dem Land Rheinland-Pfalz über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz die Elektrifizierung zu überlassen. Die derzeitige Landesregierung aber scheint sich  -   nach allem, was man weiß  -   weiter darin zu üben, Schienenmodernisierung mit Oberleitung auf die lange Bank zu schieben. Man betoniert lieber weiter immer neue Straßen und überlässt die Elektrifizierungsmittel gerne Bundesländern wie Bayern oder Baden-Württemberg. Armes Rheinland-Pfalz!

 

Den Annweilerer Tunnel wird es  -  wenn überhaupt  -  frühestens in den 30-er Jahren geben, Bahnelektrifizierung mit Fahrdraht für die Südpfalz könnte es aber in absehbarer Zeit geben  -  wenn nicht die CDU mit dem Güterzug-Gespenst immer wieder Albträume ins Südpfälzer Gemüt jagen würde. In der CDU mögen seine Epigonen sich doch einmal daran erinnern, was einst Heiner Geißler zum Thema Güter auf die Bahn gesagt hat. Der Mann hatte noch einen Sinn für Zukunft.

 

Ulrich Mohr

BUND Südpfalz

Gartenstraße  21

76879 Hochstadt

Tel.: 06347-6630

P R E S S E M I T T E I L U N G

Geplante Michelin-Erweiterung

Naturschutzverbände begrüßen Ausgang der Bornheimer Gemeinderatsabstimmung vom 17.11.2020

Ein deutliches Zeichen für den Umwelt- und Artenschutz und gegen den Flächenverbrauch stellt die fast einstimmige Ablehnung der Aufstellung eines Bebauungsplans für die Erweiterung des Michelin Reifenlagers dar.

BUND, NABU und GNOR erwarteten am Dienstag Abend gespannt die Bornheimer Abstimmung. Dann folgte die gute Nachricht: 14 zu 1, ein klares Ergebnis.

Der BUND Südpfalz dankt den Bornheimer Ratsmitgliedern für Ihre Weitsicht keinen Bebauungsplan aufzustellen, sondern das FHH-Gebiet, das Habitate für zahlreiche Vogelarten bietet, zu schützen. In Zeiten, in denen immer weiter an der „Salami“ Natur herum geschnippelt wird, hat der Gemeinderat ein Halt-Signal gesetzt. Es ist erfreulich, dass der Naturschutzgedanke doch noch zählt, wo sonst die grenzenlose Wachstumspolitik herrscht.

Michelin sollte die erworbenen Flächen nach den Vorgaben des Bewirtschaftungsplans extensivieren und die bestehenden Gebäude zu Hochregallagern aufstocken. Diese könnten höchstwahrscheinlich schon in Betrieb sein, hätte sich die Firma frühzeitig für die flächensparende Alternative entschieden.

P R E S S E M I T T E I L U N G

Abfallpolitik ist Daseinsvorsorge:

Keinen Verkauf der Müllverbrennungsanlage (MVA) Pirmasens!

„Alleine angesichts der in den zurückliegenden mehr als zwanzig Jahren zu viel bezahlten, da nicht leistungsgerecht den Bürgern*innen abverlangten, –zig Millionen Gebührengelder muss sich die demnächst zusammentretende ZAS-Versammlung einen Ruck geben  -  weg von veralteten ideologischen Positionen. Wir vertrauen auf Ihre Bereitschaft, dieses Thema noch einmal gründlich zu überdenken.“ (vgl. Anhang!).

Mit dieser Passage schließt ein Schreiben, das die Umweltorganisation BUND anlässlich der anstehenden Entscheidung um die Zukunft der Müllverbrennungsanlage Pirmasens-Fehrbach in gleichem Wortlaut an die Verwaltungsspitzen der sechs im Zweckverband Abfallverwertung Südwestpfalz (ZAS) zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften letzte Woche verschickt hat. Die Adressaten sind die Oberbürgermeister der Kreisfreien Städte Landau, Pirmasens und Zweibrücken sowie die Kreischefs der Landkreise Germersheim, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz.

 

Aufgrund der allgemein bekannten verheerenden Fehlentwicklung seit Inbetriebnahme der MVA Ende der 90-er Jahre drängt die Umweltorganisation wie von Anfang an auf Überführung der Einrichtung in kommunale Regie. Bekannter Stein des Anstoßes ist die horrende Überkapazität der Anlage und deren privatwirtschaftlich auf maximale Rendite ausgelegte Unternehmenskonstruktion. Müllverbrennungsanlagen sind dem Vernehmen nach meist in kommunaler Hand. Denn sie sind Bestandteil der öffentlich zu verantwortenden Daseinsvorsorge. Die gewählten Vertreter in den Gemeindeparlamenten sind demokratisch legitimierte und gegenüber der Bürgerschaft verantwortliche Kontrollinstanz. Nur so können leistungsgerechte und bezahlbare Gebühren gesichert werden. Der organisatorische Aufwand ist zu bewältigen.

Unter kommunaler Regie könnte der entstandene extreme und umweltschädliche Mülltourismus, den die Pirmasenser Anlage bisher durch ihre Überkapazität ausgelöst hat, eingedämmt werden durch Stilllegung einer der beiden Verbrennungsstraßen. Die Pirmasenser Anlage hat ihren ursprünglichen kommunalpolitischen Sinn verloren, wenn gerade noch ein Drittel des zu verbrennenden Materials von den ZAS-Bürgern gelieferter Restmüll ist.

Trotzdem besteht die Gefahr, dass der ZAS noch einmal zum Nachteil der Gebührenzahler und der Umwelt ein zweites Mal in die Privatisierungsfalle tappt. Womit alles beim Alten, sprich Mülltourismus, bleiben wird. Die Renditeerwartungen des Privatinvestors werden letztlich doch wieder die Gebühren nach oben treiben und die Ohnmacht der Politik vorführen. Schon in der Vergangenheit war die Pirmasenser Anlage mit ihren bundesweit einmalig hohen Müllgebühren Gegenstand kritischer Berichterstattung in den großen Medien. Mit dem Verkauf würde die ZAS-Versammlung die Kontrolle über Gebühren und Umweltstandards erneut am Werkstor abgeben. Eigentlich müssten die Zeiten kopfloser Privatisierung vorbei sein. Dafür sprechen vielfältige Erfahrungen, die sich auch in der pfälzischen Provinz herumgesprochen haben müssten.

Der BUND Rheinland-Pfalz hatte in den 90-er Jahren erstaunliche 46.000 Einwendungen gegen die Planungen für die Pirmasenser MVA vorlegen können. Vor dem Neustadter Verwaltungsgericht hatte er mit seiner Klage gegen die Überdimensionierung zunächst Recht bekommen. Erst das Koblenzer Oberverwaltungsgericht entschied, sichtlich mit Ach und Krach, dass die überdimensionierte Anlage hinzunehmen sei.

Die Einzelheiten des Schreibens an die Verwaltungschefs können beigefügtem Dokument entnommen werden.

Ulrich Mohr

BUND Südpfalz

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Tel.: 06347-6630

P R E S S E M I T T E I L U N G

Lösung des B 10-Problems bei Annweiler (vgl. RP-Artikel, 05.10.20)

Das wirkliche Problem ist die durchgängige Vierstreifigkeit

der „Pfälzerwald-Autobahn“

 

Bürgerengagement und Kompromisssuche sind wertvolle Bürgertugenden. Nebenbei bemerkt: Es gab ja bei der letzten Mediation einen Kompromissvorschlag, der zunächst durchaus Anklang fand, dann aber an fundamentalistischen Positionierungen scheiterte. Im Falle aber der im heutigen RHEINPFALZ-Artikel vorgestellten Lösungsbemühungen stört vor allem, dass die überregionale Einbettung des Problems ausgeblendet bleibt. Gemessen an den politischen Zielen Bewältigung des Klimawandels, Erforderlichkeit und Wirtschaftlichkeit bleibt der durchgängig vierstreifige Ausbau der B 10 zwischen Pirmasens und Landau heute mehr denn je ein bürgerfeindliches und vor allem finanzielles Abenteuer. Mit seinem auch noch schöngerechneten Nutzen-Kosten-Verhältnis ist er in Zeiten exorbitanter Staatsverschuldung ein Luxusprojekt. Der BUND fordert daher eine finanzielle Neubewertung des Vorhabens, das Biosphärenreservat Pfälzerwald mit einem autobahngleichen Straßenprojekt zu durchschneiden und wesentliche Teile der Bevölkerung wachsenden Gesundheitsproblemen auszuliefern. Es ist Sache unserer Abgeordneten im Bundestag wie im Landtag, eine solche Neubewertung einzufordern. Es stehen Wahlen bevor.

 

Wer der Durchgängigkeit für vier Fahrstreifen das Wort redet, schafft  -  wie amtlich nachzulesen  -  die Voraussetzung für mindestens 10.000 zusätzliche LKW im Europatransit, die von den Nordseehäfen nach Süddeutschland gelangen sollen. Eine Milliarde Euro für das schädlich Gesamtprojekt werden nicht ausreichen. Der Bundesrechnungshof dürfte sich freuen. Zumal gleichzeitig die A 6 mit EU-Mitteln für den Europatransit ertüchtigt wird und sich damit anbietet als Umleitungsstrecke für den europäischen Schwerverkehr  -  nicht nur nachts, sondern auch tagsüber! Dazu muss man wissen, dass seit den 30-er Jahren des letzten Jahrhunderts bis in die 80-er Jahre eine Pfälzerwald-Autobahn, wie sie jetzt durchgesetzt werden soll, regelmäßig wegen nicht zu vertretender Kosten durch die schwierige Topograhie des pfälzischen Mittelgebirges verworfen worden ist (Vgl. K. H. Rothenberger, Mitteilungen d. Histor. Vereins d. Pfalz, Bd. 100).

Wer koste, was es wolle, der durchgängigen Vierstreifigkeit das Wort redet, der blendet aus, dass östlich Hinterweidenthal demnächst ein einmaliges Gemetzel an Natur und Landschaft des internationalen Biosphärenreservats Pfälzerwald bevorsteht. Der übersieht zudem einen Rattenschwanz von Folgeproblemen:

·         Die Menschen, die östlich von Queichhambach leben, dürften mehr oder weniger den wachsenden Belastungen des europäischen Schwerlastverkehr im Transit ausgesetzt werden. Man kann ja den Verkehr bis Landau nicht auch noch in einem Tunnel verstecken.

·         Die wenig leistungsfähige A 65 in Richtung Karlsruhe wird große Schwierigkeiten bekommen, den zusätzlich über die B 10 herangeführten Schwerverkehr zu verdauen. Dort hat man bei der letzten Sanierung weitestgehend vergessen, wenigstens Standspuren einzurichten.

·         Wo sollen die gewaltigen Abraummengen aus dem entstehenden Basistunnel eigentlich untergebracht werden? Vielleicht in lieblichen Pfälzerwaldtälchen? Annweiler hat diesbezüglich ja gewisse Erfahrungen.

 

Dem bundesweit aufgestellten BUND ist es wichtig, übergeordnete Themen auch aus übergeordneter Sicht zu betrachten.

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Oberleitungselektrifizierung zwischen Wörth und Neustadt:

Moderne Oberleitungsstruktur ein frommer Wunsch?

Aller Einsatz Südpfälzer Politiker für die Beseitigung der

Moderne Oberleitungsstruktur ein frommer Wunsch?

 

Aller Einsatz Südpfälzer Politiker für

mismus zu den Realisierungschancen für dieses Klimaschutzprojekt zwischen Wörth und Neustadt  nährt sich nicht nur beim BUND aus folgenden Umständen:

  • Für das Pfalznetz sind ausschließlich Batteriefahrzeuge ausgeschrieben worden – auch für diese wichtige Strecke. In einem der Ausschreibung vorausgehenden vergleichenden Untersuchungsauftrag an die technische Universität Dresden war der Einsatz von Oberleitungstechnik für diese Strecke vom Auftraggeber Schienenzweckverband explizit ausgeschlossen worden. Obwohl die TU Dresden unlängst für einen bayrischen Auftraggeber genau diese Antriebstechnik im Vergleich als die wirtschaftlich „günstigere“ nachgewiesen hat.
  • Für die Umweltschützer könnte dies ein Hinweis dafür sein, dass die Verantwortlichen in Politik und Schienenzweckverband auf weitere Jahrzehnte keinen schienenpolitischen Fortschritt mit Fahrdraht für die Südpfalz im Auge haben. Das könnte dann auch mit Kostenargumenten zusammenhängen, da eine einmal etablierte kostspielige  Ladeinfrastruktur für die dann eingestzten Batteriefahrzeuge sich erst einmal rentieren muss, bevor sie zugunsten einer neuen Technik wieder aufgegeben wird.
  • Die Aussage, die Batterietechnik sei doch „aufwärtskompatibel“, könnte sich so als Ausrede und „Trostpflaster“ für die Eisenbahnfreunde erweisen, um die Verschiebung auf den St.Nimmerleistag zu kaschieren.
  • Dieser Argwohn erwächst auch aus dem auffällig zögerlichen Verhalten des Landesverkehrsministeriums, das Vorratsplanung für den Fall, dass der Berliner Kollege Millionen für die Oberleitungselektrifizierung zur Verfügung stellt und zugegriffen werden kann, als Planuung „ins Blaue“ ablehnt. Möglicherweise konzentriet das Land RLP seine knappen Planungskapazitäten ausschließlich auf den Straßenbau. Für den Schienenverkehr fehlen sie. Andere Länder wie Baden-Württemberg oder Bayern mit ihren fertig geplanten Elektrifizierungsprojekten würden dem schlecht vorbereiteten Land Rheinland-Pfalz automatisch Bundesmittel vor der Nase wegschnappen. Die Südpfalz hätte das Nachsehen.
  • Wissen muss man auch: Die Verhinderung von bahntechnischem Fortschritt auf der Strecke, die die Pfalz mit Karlsruhe verknüpft, hat eine lange bis in die Nachkriegszeit zurückreichende Geschichte. So wurde z. B.einst  die Wiederherstellung durchgängiger Zweigleisigkeit wieder aus dem Bundesverkehrswegeplan herausgenommen. Landau wollte vor Jahren absolut keine Weiterführung der Karlsruher Stadtbahn bis ins Zentrum der Südpfalzmetropole. Noch heute wird man als Befürworter der Oberleitungselektrifizierung von prominenter Seite angerufen mit der Aufforderung, von dieser absurden Idee abzulassen.

 

Es wäre schön, wenn dennoch ein Wunder geschähe; schon wegen des Mehrwerts des Projektes für große Teile der Pfalz.

Ulrich Mohr

BUND Südpfalz

Gartenstraße  21

76879 Hochstadt

Tel.: 06347-6630

die Beseitigung der Modernisierungslücke zwischen Wörth und Neustadt fühlt sich an wie wirkungslose „Sprechblasen“. Diese Sorge bestimmt ein Rundschreiben des BUND Südpfalz an die Landesverbände der relevanten Parteien im Mainzer Landtag. Der BUND möchte, dass die Parteien dieses strukturpolitisch wichtige Thema unübersehbar in ihren Wahlaussagen für die Landtagswahlen 2021 berücksichtigen. Wegen dessen Stellenwerts in der Einschätzung der Südpfälzer könnten die Parteien mit diesem seit Jahrzehnten konsequent verhinderten Verkehrsprojekt beim Wähler deutlich punkten (s. Anhang!).

Es ist paradox: Die laufende europaweite Ausschreibung des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr RLP Süd (ZSPNV RLP Süd) mit Sitz in Kaiserslautern für die Anschaffung elektrische Schienenfahrzeuge im Pfalznetz zwecks Abschaffung des Dieselantriebs für den Zeitraum 2024 bis 2026 bedroht unübersehbar eine zügige Elektrifizierung mit Oberleitung auf der wichtigen Südpfalzstrecke. Obwohl diese nicht nur dem dynamischen Raum um die Universitätsstadt Landau und der gesamten Südpfalz, sondern auch dem Austausch zwischen den Wissenschaftsstandorten Karlsruhe und Kaiserslautern zugute kommen würde. Die Ausdehnung des S-Bahnverkehrs nach Landau wäre möglich, und es ergäbe sich in der weiteren Entwicklung  -  unter Einbeziehung der Strecke Homburg/Saar - Zweibrücken  -  ein Kreisverkehr NW  -  LD  -  ZW  -  Homburg  -  KL  -  NW  mit Vorteilen für erhebliche Teile der Pfalz.

Die Skepsis und der Pess

Modernisierungslücke zwischen Wörth und Neustadt fühlt sich an wie wirkungslose „Sprechblasen“. Diese Sorge bestimmt ein Rundschreiben des BUND Südpfalz an die Landesverbände der relevanten Parteien im Mainzer Landtag. Der BUND möchte, dass die Parteien dieses strukturpolitisch wichtige Thema unübersehbar in ihren Wahlaussagen für die Landtagswahlen 2021 berücksichtigen. Wegen dessen Stellenwerts in der Einschätzung der Südpfälzer könnten die Parteien mit diesem seit Jahrzehnten konsequent verhinderten Verkehrsprojekt beim Wähler deutlich punkten (s. Anhang!).

Es ist paradox: Die laufende europaweite Ausschreibung des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr RLP Süd (ZSPNV RLP Süd) mit Sitz in Kaiserslautern für die Anschaffung elektrische Schienenfahrzeuge im Pfalznetz zwecks Abschaffung des Dieselantriebs für den Zeitraum 2024 bis 2026 bedroht unübersehbar eine zügige Elektrifizierung mit Oberleitung auf der wichtigen Südpfalzstrecke. Obwohl diese nicht nur dem dynamischen Raum um die Universitätsstadt Landau und der gesamten Südpfalz, sondern auch dem Austausch zwischen den Wissenschaftsstandorten Karlsruhe und Kaiserslautern zugute kommen würde. Die Ausdehnung des S-Bahnverkehrs nach Landau wäre möglich, und es ergäbe sich in der weiteren Entwicklung  -  unter Einbeziehung der Strecke Homburg/Saar - Zweibrücken  -  ein Kreisverkehr NW  -  LD  -  ZW  -  Homburg  -  KL  -  NW  mit Vorteilen für erhebliche Teile der Pfalz.

Die Skepsis und der Pessimismus zu den Realisierungschancen für dieses Klimaschutzprojekt zwischen Wörth und Neustadt  nährt sich nicht nur beim BUND aus folgenden Umständen:

  • Für das Pfalznetz sind ausschließlich Batteriefahrzeuge ausgeschrieben worden – auch für diese wichtige Strecke. In einem der Ausschreibung vorausgehenden vergleichenden Untersuchungsauftrag an die technische Universität Dresden war der Einsatz von Oberleitungstechnik für diese Strecke vom Auftraggeber Schienenzweckverband explizit ausgeschlossen worden. Obwohl die TU Dresden unlängst für einen bayrischen Auftraggeber genau diese Antriebstechnik im Vergleich als die wirtschaftlich „günstigere“ nachgewiesen hat.
  • Für die Umweltschützer könnte dies ein Hinweis dafür sein, dass die Verantwortlichen in Politik und Schienenzweckverband auf weitere Jahrzehnte keinen schienenpolitischen Fortschritt mit Fahrdraht für die Südpfalz im Auge haben. Das könnte dann auch mit Kostenargumenten zusammenhängen, da eine einmal etablierte kostspielige  Ladeinfrastruktur für die dann eingestzten Batteriefahrzeuge sich erst einmal rentieren muss, bevor sie zugunsten einer neuen Technik wieder aufgegeben wird.
  • Die Aussage, die Batterietechnik sei doch „aufwärtskompatibel“, könnte sich so als Ausrede und „Trostpflaster“ für die Eisenbahnfreunde erweisen, um die Verschiebung auf den St.Nimmerleistag zu kaschieren.
  • Dieser Argwohn erwächst auch aus dem auffällig zögerlichen Verhalten des Landesverkehrsministeriums, das Vorratsplanung für den Fall, dass der Berliner Kollege Millionen für die Oberleitungselektrifizierung zur Verfügung stellt und zugegriffen werden kann, als Planuung „ins Blaue“ ablehnt. Möglicherweise konzentriet das Land RLP seine knappen Planungskapazitäten ausschließlich auf den Straßenbau. Für den Schienenverkehr fehlen sie. Andere Länder wie Baden-Württemberg oder Bayern mit ihren fertig geplanten Elektrifizierungsprojekten würden dem schlecht vorbereiteten Land Rheinland-Pfalz automatisch Bundesmittel vor der Nase wegschnappen. Die Südpfalz hätte das Nachsehen.
  • Wissen muss man auch: Die Verhinderung von bahntechnischem Fortschritt auf der Strecke, die die Pfalz mit Karlsruhe verknüpft, hat eine lange bis in die Nachkriegszeit zurückreichende Geschichte. So wurde z. B.einst  die Wiederherstellung durchgängiger Zweigleisigkeit wieder aus dem Bundesverkehrswegeplan herausgenommen. Landau wollte vor Jahren absolut keine Weiterführung der Karlsruher Stadtbahn bis ins Zentrum der Südpfalzmetropole. Noch heute wird man als Befürworter der Oberleitungselektrifizierung von prominenter Seite angerufen mit der Aufforderung, von dieser absurden Idee abzulassen.

Es wäre schön, wenn dennoch ein Wunder geschähe; schon wegen des Mehrwerts des Projektes für große Teile der Pfalz.

 

Ulrich Mohr

BUND Südpfalz

Gartenstraße  21

76879 Hochstadt

Tel.: 06347-6630

P R E S S E M I T T E I L U N G

Abfallpolitik ist Daseinsvorsorge: Kein Verkauf der Müllverbrennungsanlage (MVA) Pirmasens!

„Alleine angesichts der in den zurückliegenden mehr als zwanzig Jahren zu viel bezahlten, da nicht leistungsgerecht den Bürgern*innen abverlangten, –zig Millionen Gebührengelder muss sich die demnächst zusammentretende ZAS-Versammlung einen Ruck geben  -  weg von veralteten ideologischen Positionen. Wir vertrauen auf Ihre Bereitschaft, dieses Thema noch einmal gründlich zu überdenken.“ (vgl. Anhang!).

 

Mit dieser Passage schließt ein Schreiben, das die Umweltorganisation BUND anlässlich der anstehenden Entscheidung um die Zukunft der Müllverbrennungsanlage Pirmasens-Fehrbach in gleichem Wortlaut an die Verwaltungsspitzen der sechs im Zweckverband Abfallverwertung Südwestpfalz (ZAS) zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften letzte Woche verschickt hat. Die Adressaten sind die Oberbürgermeister der Kreisfreien Städte Landau, Pirmasens und Zweibrücken sowie die Kreischefs der Landkreise Germersheim, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz.

 

Aufgrund der allgemein bekannten verheerenden Fehlentwicklung seit Inbetriebnahme der MVA Ende der 90-er Jahre drängt die Umweltorganisation wie von Anfang an auf Überführung der Einrichtung in kommunale Regie. Bekannter Stein des Anstoßes ist die horrende Überkapazität der Anlage und deren privatwirtschaftlich auf maximale Rendite ausgelegte Unternehmenskonstruktion. Müllverbrennungsanlagen sind dem Vernehmen nach meist in kommunaler Hand. Denn sie sind Bestandteil der öffentlich zu verantwortenden Daseinsvorsorge. Die gewählten Vertreter in den Gemeindeparlamenten sind demokratisch legitimierte und gegenüber der Bürgerschaft verantwortliche Kontrollinstanz. Nur so können leistungsgerechte und bezahlbare Gebühren gesichert werden. Der organisatorische Aufwand ist zu bewältigen.

 

Unter kommunaler Regie könnte der entstandene extreme und umweltschädliche Mülltourismus, den die Pirmasenser Anlage bisher durch ihre Überkapazität ausgelöst hat, eingedämmt werden durch Stilllegung einer der beiden Verbrennungsstraßen. Die Pirmasenser Anlage hat ihren ursprünglichen kommunalpolitischen Sinn verloren, wenn gerade noch ein Drittel des zu verbrennenden Materials von den ZAS-Bürgern gelieferter Restmüll ist.

 

Trotzdem besteht die Gefahr, dass der ZAS noch einmal zum Nachteil der Gebührenzahler und der Umwelt ein zweites Mal in die Privatisierungsfalle tappt. Womit alles beim Alten, sprich Mülltourismus, bleiben wird. Die Renditeerwartungen des Privatinvestors werden letztlich doch wieder die Gebühren nach oben treiben und die Ohnmacht der Politik vorführen. Schon in der Vergangenheit war die Pirmasenser Anlage mit ihren bundesweit einmalig hohen Müllgebühren Gegenstand kritischer Berichterstattung in den großen Medien. Mit dem Verkauf würde die ZAS-Versammlung die Kontrolle über Gebühren und Umweltstandards erneut am Werkstor abgeben. Eigentlich müssten die Zeiten kopfloser Privatisierung vorbei sein. Dafür sprechen vielfältige Erfahrungen, die sich auch in der pfälzischen Provinz herumgesprochen haben müssten.

 

Der BUND Rheinland-Pfalz hatte in den 90-er Jahren erstaunliche 46.000 Einwendungen gegen die Planungen für die Pirmasenser MVA vorlegen können. Vor dem Neustadter Verwaltungsgericht hatte er mit seiner Klage gegen die Überdimensionierung zunächst Recht bekommen. Erst das Koblenzer Oberverwaltungsgericht entschied, sichtlich mit Ach und Krach, dass die überdimensionierte Anlage hinzunehmen sei.

P R E S S E M I T T E I L U N G

BUND Südpfalz kritisiert Ausgang des Zielabweichungsverfahrens (Rheinpfalz-Artikel „Vorbehalte ausgeräumt“ vom 14.08.2020)

Ein „gutes Geschäft“ für Landau und die Verbandsgemeinde soll die geplante Erweiterung sein. Aber zu welchem Preis?

 

Diese Frage stellt sich der Südpfälzische Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) angesichts der Entscheidung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt, den Regionalplan zugunsten der Firma Michelin zu ändern. Durch das Vorhaben sind zahlreiche Belange des Boden-, Natur- und Artenschutzes in hohem Maße betroffen. Versiegelter Boden bedeutet weniger Lebensraum für Tiere und Pflanzen, eine verminderte Grundwasserneubildung und eine Verschlechterung des Kleinklimas, von der Ästhetik für den Naherholungswert ganz zu schweigen. 6,3 ha neu versiegelte Fläche sind sowieso schon zu viel - aber so etwas in einem Europäischen Schutzgebiet zu erlauben, für das ein Verschlechterungsverbot besteht, ist absolut unverständlich. Anstatt dort großflächige Bebauung zuzulassen, muss der bestehende Natura 2000-Bewirtschaftungsplan umgesetzt werden. Der BUND appelliert an die Ortsgemeinde Bornheim, dort keinen Bebauungsplan aufzustellen, sondern die einmalige Wiesenlandschaft, die Habitate für zahlreiche Vogelarten bietet, zu schützen.

Die betreffende Fläche wird momentan landwirtschaftlich genutzt. Ihr aufgrund dessen jeglichen Wert für den landesweiten Biotopverbund, insbesondere für die Regulations- und Regenerationsleistungen des Naturhaushalts abzusprechen, ist kurzsichtig und vor allen Dingen rechtlich schlichtweg falsch. Sie liegt als Natura 2000-Offenlandgebiet im Vogelschutzgebiet Offenbacher Wald, Bellheimer Wald und Queichwiesen sowie im FFH-Gebiet Bellheimer Wald mit Queichtal. Durch den Bewirtschaftungsplan vom 22.03.2019 wurden dem Planungsgebiet konkrete Maßnahmen und Ziele zur Sicherung und Wiederherstellung von Arten und Lebensräumen zugewiesen, die rechtlich bindend sind. Wie der Maßnahmenkarte (abgerufen unter https://map.naturschutz.rlp.de/?q=bewirtschaftungsplaene ) zu entnehmen ist, soll dort eigentlich die Umwandlung von Ackerland in Grünland erfolgen und der Erhalt, die Anlage und die Pflege von Gehölzen vorangetrieben werden. Eine Baumaßnahme mit fast vollständiger Bodenversiegelung steht diesen Zielen absolut konträr gegenüber. Der BUND überlegt, die EU-Kommission von der zu befürchtenden Verschlechterung, sollte das Projekt weiter verfolgt werden, in Kenntnis zu setzen.

Michelin sollte die erworbenen Flächen nach den Vorgaben des Bewirtschaftungsplans extensivieren und die bestehenden Gebäude zu Hochregallagern aufstocken. Dann besteht auch kein Grund für teure Ausgleichsmaßnahmen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Lasten der Südpfälzer Landwirte gehen werden. Dem Flächenfraß muss eine Grenze gesetzt werden!

P R E S S E M I T T E I L U N G

BUND beschwert sich bei EU-Kommission über Land und Verwaltungsjustiz

P R E S S E M I T T E I L U N G

Cross-Docking-Center in Essinger Gewerbegebiet:

Raumordnung Südpfalz Quo vadis? 03.07.2020

In der BUND-Kreisgruppe Südpfalz fragt man sich wie viele Mitbürgern*innen auch: Hört das denn gar nicht auf? Das mag ja alles regelgerecht verabschiedet sein; sind aber wieder einmal 60.000 Quadratmeter versiegeltes Land zusammen mit weiteren Logistik-Centers in der Verbandsgemeinde und in nächster Nachbarschaft noch eine vertretbare Zukunftsperspektive für einen Landstrich wie die Südpfalz, die jetzt schon mit Schwerlastverkehr geflutet wird? Hat da nicht  -  fast zur gleichen Zeit  -  der Hagenbacher Stadtrat für das projektierte interkommunale Gewerbegebiet ein viel zukunftsfähigeres Signal gesendet mit seiner Absage an blinde Wachstumsgläubigkeit, die Flächenfraß und Verkehrslärm bringt, aber kaum oder wenig anständig bezahlte Arbeitsplätze?

 

Es muss die Frage erlaubt sein, was in Zukunft raumplanerisch aus der Südpfalz werden soll, wenn solche Trends ungebremst weitergehen sollen. Vielmehr sollte eine Arbeitsteilung für diesen gesegneten Landstrich gelten, wonach Großindustrie im Bereich der Rheinschiene konzentriert wird und der eher ländliche Bereich zwischen Rhein und Biosphärenreservat Pfälzerwald weiterhin geprägt sein soll von gewerblichem Mittelstand, Landwirtschaft und Tourismus. Ein mit der Pfalz-Card sich erfreulich entwickelnder Tourismus darf nicht abgewürgt werden durch immer belangloser werdende Landschaften. Dem Finanzbedarf der Kommunen kann auch anders abgeholfen werden: Nämlich durch Umsetzung einer vom Gemeinde- und Städtebund geforderten längst überfälligen Finanzreform zugunsten der Kommunen. Diesen werden von übergeordneter politischer Ebene immer mehr Aufgaben aufgedrückt, von denen sie oft nicht wissen, wie sie sie in ihren Etats unterbringen sollen.

Wenn Hornbach nun vom südpfälzischen Bornheim aus sage und schreibe fünfzig Bau- und Gartenmärkte im In- und Ausland mit einem gewaltig zunehmenden Verkehrsaufkommen bedienen soll, dann muss aber für diese neu geöffneten Verkehrsschleusen umgehend und ohne zeitliche Verzögerung der Weg frei gemacht werden für eine leistungsfähige Schienenanbindung  -  die es vor relativ wenigen Jahren ansatzweise schon einmal gegeben hat. In diesem Zusammenhang ist wieder einmal mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass die Verbandsgemeinde Offenbach/Qu. von zwei still gelegten Schienensträngen durchzogen wird. Nicht minder zu fordern ist ist die ausgiebige Nutzung der in der Südpfalz bundesweit einmalig reich vorhandenen Sonnenenergie auf den 24.000 Quadratmeter Fläche beanspruchenden Hallen des geplanten Cross-Docking-Centers. Schienentransport und Solarenergienutzung sind für ein modernes Unternehmen wie Hornbach in Zeiten einer sich nähernden Klimakatastrophe unabdingbar  -  schon für die Eigenwerbung.

Und für die Raumplanung der Südpfalz hat zu gelten: Intakte und vertraute Landschaft wird immer rarer; aber was kaputt ist, wird kaputt bleiben. Ein kollektives Gut  -  und dazu zählt auch Landschaft  -  muss endlich wieder reguliert werden; die Zeiten der Deregulierung sind endgültig vorbei.

Ulrich Mohr

BUND Südpfalz

Gartenstraße  21

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Tel.: 06347-6630

P R E S S E M I T T E I L U N G

Nach Corona-Krise: Umweltschützer drängen auf Neubewertung von Fernstraßenprojekt

22.06.2020

In Zeiten einer historisch einmaligen Belastung der öffentlichen Haushalte durch Corona-bedingte Rettungsmaßnahmen sei der durchgängig im Autobahnmodus durchzuführende  Ausbau der B 10 zwischen Landau/Pf. und Pirmasens neu zu bewerten; aus Kostengründen sei das Fernstraßenprojekt ein nicht mehr zu rechtfertigendes „Luxusprojekt“. Dies schreiben die Bürgerinitiative Queichtal und der BUND Rheinland-Pfalz in gleichlautenden Briefen an die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sowie an den rheinland-pfälzischen Verkehrsminister Dr. Volker Wissing (s. Anhang 1).

Dabei stützen sich die Autoren auf das ungewöhnlich niedrige Nutzen-Kosten-Verhältnis des Fernstraßenvorhabens. Ausgerechnet in den B 10-Abschnitten, auf denen das geringste Verkehrsaufkommen und wenig Pendlerverkehr gezählt wird, gleichzeitig aber gegen die Statuten des UNESCO-Projektes Biosphärenreservats Pfälzerwald-Vosges du Nord am teuersten und am extremsten Natur und Landschaft vernichtet werden würde, soll mit hohem finanziellem Aufwand der Weg frei gemacht werden für täglich 10.000 LKW im Europatransit. Für einen Verkehr also, für den das Straßburger Europaparlament vor geraumer Zeit zwei andere bereits vorhandene Magistralen festgelegt hat. Ein zusätzliches Fass ohne Boden für die Finanzierung dürfte das Basistunnelprojekt für Annweiler im Queichtal sein.

Niemanden scheint mehr zu interessieren, dass seit den 30-er Jahren des vergangenen Jahrhunderts immer wieder – bis zu siebenmal – eine „Pfälzerwald-Autobahn von der Politik aus Kostengründen und wegen enormer topographischer Probleme verworfen worden ist (s. Anhang 2). Ein Kompromissvorschlag mit einem Kostenvolumen von ca. 35 Mio. Euro hatte während der 2. Mediation in den Jahren 2012/2013 am Ende gegen das Milliarden-Projekt „Pfälzerwald-Autobahn“ keine Chance.

Die Umweltschützer fragen sich: Was werden dazu wohl der Bund der Steuerzahler, der Bundesrechnungshof und ganz besonders das MAB-Nationalkomitee für die deutschen Biosphärenreservate zu sagen haben?

Und im Übrigen werde die bevorstehende beängstigende Haushaltssituation im Verein mit den bedrohlich näher kommenden Kipppunkten der Klimakrise eine entschiedene Wende in der Verkehrspolitik immer dringlicher erscheinen lassen. Wirtschaftliche Wiederbelebung muss in Zukunft auf anderen Wegen als über immer riskantere Großprojekte erreicht werden. Und: Das notleidende Pirmasens ist u. a. über die A 62 durchaus an die Rheinschiene angebunden.

 

Walter Herzog

Tel.: 06392-923697 / 015142553583

 

Ulrich Mohr                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         76846 Hauenstein

Tel.: 06347-6630    

P R E S S E M I T T E I L U N G

Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Südpfalz kritisiert Pläne für interkommunales Gewerbegebiet Hagenbach, Kandel und Wörth

und der Flächenfraß geht weiter.

„Monströs“ ist das erste Wort, das einem einfällt, wenn man sich die Übersichtskarten für das Planungsgebiet anschaut. Auf einer Fläche von fast 200 Fußballfeldern plant die Verbandsgemeinde Hagenbach zusammen mit der Verbandsgemeinde Kandel und der Stadt Wörth neue Gewerbegebiete auszuweisen. Der BUND sieht das ungebremste Fortschreiten der Flächenversiegelung in der Südpfalz äußerst kritisch.

Unsere Böden stellen eine endliche, nicht vermehrbare Ressource dar, deren Versiegelung negative Auswirkungen auf die Artenvielfalt, das Klima, den Hochwasserschutz und die Grundwasserneubildung hat. Die großflächige Ansiedlung von Betrieben im Landschaftsschutzgebiet Pfälzische Rheinauen, das in einem überschwemmungsgefährdeten Bereich liegt, wird vor allem die Landwirte in der Region bitter treffen. Den Bauern, die im „Letter of Intent“ übrigens mit keinem Wort erwähnt werden, entzieht man ihre Existenzgrundlage. Durch notwendige Ausgleichsflächen kommt es zu einem doppelten Verlust landwirtschaftlicher Fläche. Diese muss für den regionalen Anbau unserer Nahrungsmittel unbedingt erhalten bleiben.

Wo landwirtschaftliche Nutzung durch Beton verdrängt wird, bleibt auch kein Platz mehr für die Artenvielfalt und die Naherholung. Anstatt Hand in Hand mit den Landwirten Konzepte für die Bewahrung der ländlichen Offenlandlebensräume und eine nachhaltige Bewirtschaftung zu erarbeiten, liegt das Augenmerk auf den Gewerbesteuereinnahmen. Dass die erst einmal fließen müssen und die Erschließungs- und Ausgleichskosten für Gewerbe- und Neubaugebiete nicht unerheblich sind, zeigen Negativbeispiele aus anderen Kommunen. Dort sorgen die Folgekosten für Ausgleichsmaßnahmen und Infrastrukturerweiterung (z.B. zusätzliche Kindergärten und Schulen) für leere Geldbeutel.

Konjunkturelle Einbrüche bei den Gewerbesteuereinnahmen wie sie zur Zeit Wörth und Germersheim aufgrund der ausbleibenden Daimler-Gelder passieren, dürfen nicht zwangsläufig zu panikartigem Aktionismus bei der Neuausweisung von Gewerbegebieten führen.  Die Abhängigkeit von ‚großen‘ Steuerzahlern ist ein grundsätzliches Risiko. Das Argument der Arbeitsplätze sollte man ebenfalls in Frage stellen: die Kreise SÜW und GER hatten im Mai 2020 trotz der Corona-Krise

niedrige Arbeitslosenquoten, die weit unter dem Landesdurchschnitt liegen. Die massenhafte Ansiedlung neuer Firmen schafft erst neue Bedarfe an Straßen und Wohnraum, die wiederum zu Flächenfraß führen – ein Teufelskreis, den Hagenbach mit der Planung für das Baugebiet Nord V mit 130 Bauplätzen auf 8,7 ha schon fleißig weiter befeuert.

Falls besonders verkehrsintensive Betriebe in die Südpfalz kommen, wird auf die ohnehin stark belasteten Straßen noch mehr Verkehr zurollen. Diese Befürchtung teilt auch der Regionalverband Mittlerer Oberrhein (Ausgabe Die Rheinpfalz Pfälzer Tageblatt - Nr. 127, 3. Juni 2020).

In Anbetracht der globalen Klimaerwärmung kommt es auf jeden Quadratmeter unversiegelten Boden an! Das Plangebiet bei Hagenbach ist laut Regionalplan ein Vorbehaltsgebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutz. Experten warnen, dass der Klimawandel einen Einfluss auf die Wassermenge bei Hochwasserereignissen haben kann.

Für Rückfragen:

Julia Dreyer, BUND Regionalbüro Südpfalz

Fon: 01794496042

Email: suedpfalz@bund-rlp.de

Bildmaterial:

P R E S S E M I T T E I L U N G

Bauernproteste sind wirklich nötig - Ursachenforschung aber auch!

02.06.2020

In Reaktion auf den RHEINPFALZ-Artikel „Ministerin erntet nur Empörung“ vom 29. Mai möchte der BUND Südpfalz feststellen: Ja, die noch vorhandenen Landwirte haben gewaltige Probleme. Dazu gehören die sich zuspitzenden Umweltkonflikte. Aber Umweltschützer und nötig gewordene Umweltauflagen sind letztlich die falsche Adresse für den durchaus nachvollziehbaren Unmut. Hauptursache für den berechtigten Ärger ist der ungebrochen fortdauernde Druck auf die Erzeugerpreise, den die Nahrungsmittelindustrie rücksichtslos auf unsere Landwirte und ungerührt ausübt. Die angeblich herrschende soziale Marktwirtschaft ist nicht in der Lage, mit der angeblich „unsichtbaren Hand“ des Marktes die wachsenden Existenzprobleme auf dem Land zu beheben. Die Bauern sehen sich gezwungen, durch Einsatz von Mitteln, die ihnen die „Pflanzenschutz“-Industrie anbietet, über die Runden zu kommen. Dennoch müssen immer mehr aufgeben. Höfesterben und Artensterben sind die beiden Seiten ein und derselben Medaille.

Mit etwas klarem Blick ist folgende bevorstehende Entwicklung zu erkennen: Übrig bleibt eine Handvoll Großagrarier, die mit Artenschutz, Bodenschutz und Grundwasserschutz höchstens verbal etwas am Hut haben. Mit hohen Pachtpreisen, die sie zahlen können, werfen sie die letzten Reste von bäuerlicher Landwirtschaft aus dem Rennen, die in unseren Dörfern bislang noch prägend war. Ein Übriges tut EU-Agrarpolitik, die die ganz Großen übermäßig subventioniert und den Kleineren keine wirkliche Chance lässt, sich wie früher im Einklang mit der Natur zu verhalten. Was übrig bleiben wird, sind kolchoseartige Gebilde, eine Art „Kommunismus durch die Hintertür“. Die Ansätze sind überall zu erkennen.

Diesem Treiben sieht die Politik untätig zu, will insgeheim diese „Flurbereinigung“. Man ist sich in dieser Entwicklung mit der profitierenden Großindustrie und den völlig abgehobenen Verbandsspitzen des Agrarsektors ganz im Stillen einig. Das ist  -  leider  - keineswegs eine der vielen im Augenblick um sich greifenden Verschwörungstheorien.

Ulrich Mohr

BUND Südpfalz

Gartenstraße  21

76879 Hochstadt

Pressemitteilung der BI Queichtal 22.04.2020

Stellungnahme der Bürgerinitiative Queichtal zum Artikel „Zehn Varianten für B-10-Tunnelabschnitt“ in der RHEINPFALZ v. 16.04.2020

Für die BI Queichtal gegen den 4-spurigen B10-Ausbau belegen die zehn Ausbauvarianten zur Umgehung Annweilers den fatalen Irrsinn einer völlig verfehlten Verkehrspolitik auf Landes- und Bundesebene. Trotz der sich weiter verschärfenden Klimakrise, im Moment erleben wir gerade den trockensten April aller Zeiten, setzt die Politik nach wie vor auf neuen Straßenbau und fördert damit weiterhin den Pkw und Lkw als Hauptklimakiller im Verkehrssektor.

Besonders augenfällig wird dies gerade im Queichtal, während die B10 wohl mit die Milliardengrenze reißenden Kosten ausgebaut werden soll, darbt die parallel verlaufende Queichtalbahn als klima- und umweltfreundliches Verkehrsmittel vor sich hin und wird mit mickrigen Almosen, die gerade mal für ein paar aufgehübschten Bahnsteige reichen, abgespeist.

Wie aus dem Kostenvergleich für die zehn Ausbauvarianten hervorgeht reicht die Kostenspanne für den Tunnelabschnitt von 213 bis 374 Mio. Euro. Leider frägt in der Berichterstattung niemand nach den im Bundesverkehrswegeplan verabschiedeten Kosten, dort wurden lediglich 158,7 Mio. Euro für den Tunnelabschnitt angesetzt.

Höher ging es damals nicht, da ansonsten das eh schon sehr mickrige Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von 1,4 dann wohl unter den NKV von 1 gefallen wäre. Das Projekt hätte damit allein schon aus wirtschaftlichen Gründen seinen Sinn verloren.

Nun wird der BVWP-Kostenansatz von 158,7 Mio. Euro, je nach Ausbauvarianten zwischen 34 - 135 % überschritten, mit entsprechenden Auswirkungen auf den Nutzen-Kosten-Faktor der dadurch wohl deutlich unter eins und damit unter der Bauwürdigkeit liegen wird.

Dies bereits ganz am Anfang der Planungen! die bestimmt noch hinzukommenden Baukosten-steigerungen über den langen Realisierungszeitraum von 20 - 30 Jahren werden noch zu deutlich höheren Kosten führen.

Egal wie viel und welche Tunnelröhren für die B10 geplant werden, volkswirtschaftlich ist schon heute abzusehen, dass das Projekt ein Rohrkrepierer wird, für das die Allgemeinheit am Ende eine sehr, sehr teure Zeche zahlen wird. Es wird immer deutlicher, dass der Naturraum Pfälzerwald für eine solche gigantische Autobahn nicht geeignet ist und diese nur mit unverhältnismäßigen hohem Kosten- und Bauaufwand realisiert werden kann. Den Preis dafür zahlen unsere Kinder, unsere Enkel und der Pfälzerwald selbst.

Zudem liegen seit der letzten Mediation 2014 Pläne des LBM vor, welche die Durchlässigkeit und Verkehrssicherheit durch gezielte Optimierungen im Bestand verbessert hätten. Dies ohne durchgängig 4-Spuren, mit einem Realisierungshorizont von ca. 10 Jahren und zu einem Kostenaufwand von gerade einmal 36 Mio. Euro.

Leider stellt die BI Queichtal immer wieder fest, dass bestimmte politische Kreise entgegen den TEN-Vorgaben der EU, den Ausbau den B10-Ausbau einzig für den Transit-Schwerlastverkehr vorhalten möchte. Mit der Einführung des längst überfälligen Transitverbotes hätten sich diese Überlegungen von selbst erledigt, ohne Transit-Schwerlastverkehr braucht es auch keine durchgängige B10-Autobahn.

Die BI Queichtal fordert deshalb von den Verantwortlichen in der Politik und auch in den Kontrollgremien, dass das Projekt insbesondere hinsichtlich der Finanzierung einem aktualisierten Faktencheck unterzogen wird. Ein Durchwinken bei diesem, bereits jetzt schon abzusehenden Finanzdesaster, kommt einem Betrug am Steuerzahler gleich.

Aber nicht nur finanziell wird der B10-Ausbau ein Desaster. Das ansonsten zunehmend von der Politik gern als Werbeträger genutzte Biosphärenreservat Pfälzerwald/Nordvogesen, per Definition weltweit ein Modellprojekt für die nachhaltige Entwicklung von Regionen, wird durch eine 4-spurige B10-Autobahn mitten durch diese Modellregion ad absurdum geführt. Der nachhaltige Modellcharakter des Biosphärenreservates muss endlich auch im Sektor Mobilität sichtbar und deutlich werden. Verkehrskonzepte aus dem letzten Jahrhundert in Form von 4-spurigen Autobahnen sind diesbezüglich kontraproduktiv und haben klimapolitisch keine Zukunft mehr.

Die BI-Queichtal wird das anstehende Raumordnungsverfahren aufmerksam verfolgen und mit großem Interesse beobachten, wie die zuständige Behörde bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd insbesondere mit dem Biosphärenaspekt umgeht. Wer auf der einen Seite Windräder im Pfälzerwald ablehnt, der darf auf der anderen Seite Dinosaurierprojekten, wie den weitaus zerstörerischen und wesentlich mehr Flächen fressende B10-Ausbau, erst recht kein grünes Licht erteilen.

Walter Herzog

Vorstand BI Queichtal

P R E S S E M I T T E I L U N G

Jahreshauptversammlung des BUND Südpfalz:

Hohe Dichte an Umweltthemen in den drei Gebietskörperschaften

der Südpfalz

 

LANDAU/Pf.  Die weitere juristische Befassung des BUND mit der Planfeststellung für eine Zweite Rheinbrücke dürfte die rechtliche EU-Relevanz der durch das Projekt aufgeworfenen Naturschutzfragen zum Vorschein bringen. Das war vielleicht die bemerkenswerteste Mitteilung von Vorstandsmitglied Karin Marsiske auf der jüngsten Jahreshauptversammlung der BUND-Kreisgruppe Südpfalz. Das Treffen, das im fast überfüllten Tagungsraum des Forstamtes Haardt in Landau stattfand, ging zügig mit den üblichen Regularien und der dazu gehörigen Entlastung über die Bühne. Somit war viel Zeit für einige beispielhafte Problemschwerpunkte in dem reizvollen Landstrich zwischen Wasgau und Rhein, wo die südlichste Kreisgruppe des BUND Rheinland-Pfalz aktiv ist.

 

Im Focus bleibt nach wie vor das US-Depot  bei Lingenfeld. So hat der BUND  auf den 4. April ins Germersheimer Zeughaus alle Bürgerinitiativen, die in Rheinland-Pfalz sich mit militärischen Anlagen auseinanderzusetzen haben, zu einem Treffen eingeladen. Das Treffen steht unter dem Motto „Keine Sonderrechte für militärische Anlagen!“. Die Versammlung warf der Germersheimer Kreisverwaltung vor, sie füge sich im Falle der Lingenfelder Planungen ganz gerne in die Rolle dessen, der nichts zu sagen hat.

 

Große Sorge machte der gegen alle Versprechen der Politik weiter ungebremste Flächenverlust in der Südpfalz. So warf das zunächst nur umrisshaft erkennbare, aktuell aber schon spürbar von der Stadt Wörth und den Verbandsgemeinden Kandel und Hagenbach vorangetriebene „Interkommunale Gewerbegebiet“ bereits grundsätzliche Fragen auf. Für den Beobachter ist davon auszugehen, dass Vorranggebiete für Naturschutz, aber auch landwirtschaftlich genutzte Flächen von flächenhafter Versiegelung bedroht sein werden. Will man sich hier über den gültigen Landesentwicklungsplan (LEP) und den Regionalen Raumordnungsplan (ROP) einfach hinwegsetzen? Will man sich auf zeitaufwändige Zielabweichungsverfahren einlassen?

 

Schmerzlicher Flächenverlust droht auch bei der projektierten Südhangbebauung in Rülzheim.  Momentan wird eine Machbarkeitsstudie für die Potentialfläche erarbeitet. Wesentliche Aspekte, die in der Studie derzeit abgearbeitet werden, sind beispielsweise Verkehrsführung, Verkehrslärm sowie  Anforderung des Natur- und Artenschutzes. Die Kreisgruppe spricht sich aus umwelt- und naturschutzrechtlichen Gründen gegen eine Bebauung des Südhangs aus und wird die Planungen kritisch begleiten.

 

In der Sache Michelin-Ansiedlung in Bornheim hatte die BUND-Gruppe bei einer renommierten Frankfurter Anwaltskanzlei eine verfahrensrechtliche Einschätzung in Auftrag gegeben, die besagt, dass der Bornheimer Gemeinderat problemlos und risikofrei die Beendigung des laufenden Zielabweichungsverfahrens beschließen könne. Er würde damit nur den Zustand von 2014 wieder herstellen, als die Ausdehnung der Firma auf Bornheimer Gemarkung und auf eine unter europäischem Naturschutz stehende Natura 2000-Fläche einstimmig abgelehnt wurde.

 

Außerdem bringt sich die Kreisgruppe des BUND seit letztem Jahr zusammen mit fünf weiteren Gruppen wieder intensiver ein in den Kampf um den robusten Umgang des Gemüseanbaus mit dem Grundwasser, mit den Ackerböden und schließlich auch mit den Kollegen im konventionellen Landbau. Was hier seit Jahren geschehe, sei das krasse Gegenteil der dringend notwendigen Agrarwende. Die Auseinandersetzungen beziehen sich zunächst auf ca. acht Gemarkungen um Hochstadt. Anfang März wird es einen von langer Hand vorbereiteten Termin bei der SGD Süd in Neustadt geben, an dem eine beträchtliche Zahl von Kritikern aus Naturschützern, Bauern und wohl auch Kommunalpolitikern teilnehmen wird.

 

Ulrich Mohr

P R E S S E M I T T E I L U N G

Jahresschlussgedanken des Südpfälzer BUND-Vorstandes: Nachdenklichkeit zu Bauernprotesten nötig

30.11.2019

Südpfalz Zukunftsregion für Solarenergie!

B 10-Ausbau ein neues „Stuttgart 21“?

 

Es sei höchste Zeit, die Sprachlosigkeit zwischen Bauern und Umweltschützern zu beenden. Dazu bedürfe es mutiger Schritte. Berührungsängste seien zu überwinden, damit  -  durchaus auch auf südpfälzischer Ebene  -  ein konstruktiver Gedankenaustausch in Gang kommt. Es gebe nicht wenige Schnittmengen gemeinsamer Interessen. Jeweils die andere Seite als Buhmänner der Nation zu behandeln, führe in eine Sackgasse. Bei der Gedankenlosigkeit der Konsumenten sei anzusetzen. Dies war neben anderem ein beherrschender Tagesordnungspunkt  auf der letzten Vorstandssitzung der BUND-Kreisgruppe Südpfalz im alten Jahr. Es ging um Überblick und Einordnung beherrschender Umweltbrennpunkte in der Südpfalz.

 

Als Groteske gesehen wurde, am Oberrhein, hier besonders unter Offenbach, im auslaufenden Fossilzeitalter weiter Erdöl fördern zu wollen. Im Dezember werden es bereits vier Jahre sein, dass in Paris das hoffnungsvoll stimmende Klimaabkommen beschlossen worden sei. Vielmehr müsse die Südpfalz ein Eldorado der Photovoltaik werden. Im Rahmen des von der Landesregierung geförderten und auf vier Jahre angelegten Projektes „BUND-SolarOffensive“ sucht auch der BUND Südpfalz als „Leuchttürme“ gelungene Umsetzungsbeispiele, um die Wirtschaftlichkeit und Energiewende-Tauglichkeit von PV-Anlagen aufzuzeigen. Solarmodule benötigen pro Kilowattstunde gerade ein Hundertstel an Fläche, die für Bioenergie benötigt wird. Das hat das Potsdam-Institut für Klimaforschung (PIK) ermittelt. Ein bedenkenswerter Kompromiss zwischen Landwirtschaft und Energiebeschaffung sei unter diesem Gesichtspunkt die jüngst in Klingenmünster diskutierte Agro-PV.

 

Sorge bereitet den Umweltschützern mehr denn je der nach wie vor anhaltende, den geltenden Regionalen Raumordnungsplan ignorierende „Flächenfraß“. Dieser tue dem ländlichen von gewerblichem Mittelstand, Ackerbau und Weinbau geprägten Charakter der Südpfalz überhaupt nicht gut. Warum etwa soll das bei Wörth, Hagenbach und Kandel geplante „Interkommunale Gewerbegebiet“ ausgerechnet eine „Entwicklungsachse A 65“ werden? Zukunftsfähigkeit wäre vielmehr gegeben durch Orientierung an einer elektrifizierten, durchgängig zweigleisigen Schienenachse Wörth  -  Neustadt/Wstr.

 

Ein sich aufdrängender Zukunftsgedanke wäre außerdem die Fragestellung: Könnte sich das Milliarden-Projekt B 10-Ausbau im Autobahnmodus nicht in einiger Zeit als ein „pfälzisches Stuttgart 21“ entpuppen?  -  zu teuer, zu nutzlos, zu schädlich? Bei der Bahn ist man heute so weit zuzugeben, dass der Stuttgarter Bahnhof eine falsche Weichenstellung war. Und: Ist es bisher niemand aufgefallen, dass das ganze Getöse um das Tunnelproblem bei Annweiler Seifenblasencharakter hat? Denn dieser Abschnitt steht überhaupt nicht als „vordringlich“ im geltenden Bundesverkehrswegeplan: Realisierung also erst im übernächsten Jahrzehnt.

 

Ulrich Mohr

BUND Südpfalz

Gartenstraße  21

76879 Hochstadt

Tel.: 06347-6630

P R E S S E M I T T E I L U N G

Bellheimer „Westspange“: Straße nicht nur in „weiter Ferne“, sondern reine Utopie

23.11.2019

Falls unsere Naturschutzgesetzgebung noch ernstgenommen wird

Ergänzende Bemerkungen zu RHEINPFALZ-Artikel „Bau der Westspange in weite Ferne gerückt“ (23. 11.)

 

 

Für den Bau der sog. „Westspange“ für Bellheim bedarf es weder eines Verkehrsgutachtens noch eines Schallschutzgutachtens noch irgendwelcher Überlegungen zum Hochwasserschutz. Denn ein solches naturwidriges Vorhaben ist nach geltendem rheinland-pfälzischem, deutschem und Europäischem Naturschutzrecht schlicht nicht durchsetzbar.  Darauf und auf die krass falschen und leicht widerlegbaren Aussagen über das Wachstum von Verkehr, Bevölkerung und Motorisierungsgrad hat der BUND Südpfalz die Verwaltung bereits vor nunmehr zwei Jahren  in einer Stellungnahme hingewiesen.

 

Wir wiederholen hiermit: Die Planungen für die Westspange betreffen zwei Natura 2000-Schutzgebiete, die europarechtlich unter Verschlechterungsverbot stehen. Es geht um das FFH-Gebiet „Bellheimer Wald mit Queichniederung“ und das Vogelschutzgebiet „Offenbacher Wald, Bellheimer Wald und Queichwiesen“. Sie sind einzigartig in Rheinland-Pfalz mit ihrer noch vorhandenen großen Dichte an selten gewordenen Vogelarten. Sie enthalten prioritäre Biotope gemäß § 10 Bundesnaturschutzgesetz.

 

Zum rechtlichen Hintergrund heißt es in § 34 Abs. IV Bundesnaturschutzgesetz:

 

„Können von dem Projekt im Gebiet vorkommende prioritäre Biotope gemäß § 10  Abs. I Nr. 4 BNatSchG oder prioritäre Arten gemäß § 10 Abs. II Nr. 8 BNatSchG betroffen werden, können als zwingende Gründe des überwiegende öffentlichen Interesses nur solche im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich Landesverteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung oder den maßgeblich günstigen Auswirkungen des Projektes auf die Umwelt geltend gemacht werden. Sonstige Gründe im Sinne des Absatzes II Nr. 1 können nur berücksichtigt werden, wenn die zuständige Behörde zuvor über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eine Stellungnahme der Union eingeholt hat“. Brüssel hätte also ein entscheidendes Wort mitzureden.

 

Nach allem, was bisher zu dem Projekt zu hören war, wurde über alles Mögliche geredet und debattiert, zu dieser fundamentalen Festsetzung des Gesetzgebers scheint man sich noch keine Gedanken gemacht zu haben, geschweige denn initiativ geworden zu sein.

 

Neben diesen rein rechtlichen Überlegungen sollte es auch einmal eine Überlegung wert sein, was schon an Basisbelastung für unsere Queichwaldungen alleine aufgrund verschwenderischer Entnahmen von Grundwasser durch landwirtschaftliche Beregnung vorhanden ist.

Ulrich Mohr

BUND Südpfalz

Gartenstraße  21

76879 Hochstadt

Tel.: 06347-6630

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BUND-Klage gegen Rheinbrücke: Oberverwaltungsgericht Koblenz erklärt Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig

6.11.2019

BUND wird Urteilsbegründung prüfen und sich für die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben einsetzen

Koblenz, 6. November 2019. Der Landesverband Rheinland-Pfalz des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt, dass der Planfeststellungsbeschluss für eine zusätzliche Straßenbrücke über den Rhein zwischen Wörth und Karlsruhe vom Oberverwaltungsgericht Koblenz für rechtswidrig erklärt wurde. Verwundert zeigt sich der BUND darüber, dass das Gericht die angeführten naturschutzrechtlichen und verkehrlichen Argumente ansonsten als nicht durchgreifend erachtet hat. Der BUND wird nach Zustellung des Urteils die Begründung auswerten und die nächsten Schritte prüfen. „Der vorliegende Planfeststellungsbeschluss ist verkehrs- und klimapolitisch ein falsches Signal. Er ermöglicht eine Ausweitung des Straßenverkehrs und missachtet naturschutzrechtliche Vorgaben der EU. Insbesondere der durch die neue Brücke geförderte transeuropäische Lastwagenverkehr wird für mehr Schadstoffe, Lärm und Klimagasausstoß sorgen“, erklärt Karin Marsiske von der BUND Kreisgruppe Südpfalz. Der BUND hat im Verfahren aufgezeigt, dass das Land Rheinland-Pfalz die in der EU geltende Vogelschutzrichtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat. Daher wird der Verband auch insofern prüfen, ob weitere rechtliche Schritte notwendig sind. „Erst wenn alle Maßnahmen, die für Natur- und Artenschutz vorgesehen sind, umgesetzt wurden und auch funktionieren, kann mit dem Bau begonnen werden. Das bedeutet, wenn zum Beispiel der Purpurreiher sich nicht auf seiner Ausgleichsfläche ansiedelt, wird die Brücke nicht gebaut“, ergänzt Karin Marsiske.

Für Rückfragen:

  • Karin Marsiske, BUND Kreisgruppe Südpfalz, +49 151 12731161

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Ehrenmitglied und ehemaliger Landesvorsitzender Ulrich Mohr wird 80

Ulrich Mohr bei der „Wir haben es satt“-Demonstration zur Agrarministerkonferenz am 11.4.2019. Foto: Joerg Farys // DIE.PROJEKTOREN

07.11.2019 BUND gratuliert

Ulrich Mohr war von 1989 bis 2001 Landesvorsitzender und seit 2016 Ehrenmitglied des BUND Rheinland-Pfalz, seit 2013 ist er außerdem Träger des Landesverdienstordens. Am heutigen Tag wird er 80. Landesvorsitzende Sabine Yacoub gratuliert ihm zum Ehrentag: „Als ich 2004 zum BUND kam, war Ulrich Mohr nicht mehr Vorsitzender, aber noch als Pressesprecher im Vorstand. Seitdem kenne ich ihn als einen durch und durch politisch denkenden Menschen. Auch wenn er heute keinen offiziellen Vereinsposten mehr besetzt, ist er weiterhin sehr erfolgreich für den BUND in seiner Heimatregion aktiv. Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen und Ulrich Mohr im Namen des ganzen Verbandes alles Gute wünschen und ihm ein herzliches Dankeschön aussprechen für sein überaus großes und erfolgreiches Engagement.“

Der in Ludwigshafen geborene Pfälzer ist seit 1983 Mitglied im BUND. Bereits 1985 wurde er Vorsitzender der BUND Kreisgruppe Südliche Weinstraße, fünf Jahre später dann Landesvorsitzender. In seinen zwölf Jahren Vorsitz hat er den BUND und den Umwelt- und Naturschutz in Rheinland-Pfalz entscheidend vorangebracht. Er bearbeitete ein breites Themenfeld - vom Artensterben, über das Waldsterben, die Wasserverschmutzung bis hin zu Verkehrslärm und Flächenverbrauch. Dabei ging es ihm nie um die Bekämpfung von Symptomen, er hatte stets die Ursachen im Blick.  Mohr war ein wichtiger Ansprechpartner für Medien und Politik im Land und vertrat den BUND bzw. die Naturschutzverbände in verschiedenen Gremien auf Landesebene, beispielsweise im Rundfunkrat und der Verbraucherzentrale.

Wichtig war Mohr die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. So initiierte er das Interreg-Projekt „Naturschutz ohne Grenzen“, das mit dem elsässischen Verband „Alsace Nature“ umgesetzt wurde. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt seiner Arbeit war und ist das Themenfeld Verkehr und Mobilität. Mohr engagierte sich gegen naturzerstörende Straßenplanungen. Ein großer Erfolg war der Genehmigungsstopp für eine Autobahn, die durch den Bienwald gehen sollte, die sensibelste Niederungswaldgesellschaft Mitteleuropas. Intensiv war und ist Mohrs Engagement gegen den 4-spurigen Ausbau der B10 durch das Biosphärenreservat Pfälzerwald. Hier vertrat er den BUND u. a. in verschiedenen Mediationsverfahren. Neben diesen Aktivitäten setzte Mohr sich aber auch für umweltverträglichere Alternativen ein. So gründete er 1997 den Verein Südpfalz Mobil, der die Verbesserung des ÖPNV in der Region zum Ziel hat.

Zurzeit engagiert Mohr sich als Aktiver des BUND Südpfalz insbesondere für den Grundwasserschutz, ein Thema, das in den kommenden Jahren immer brisanter werden dürfte. Dabei hat er nach wie vor die Öffentlichkeitswirksamkeit der Naturschutzarbeit erfolgreich im Blick.

„Ich bin sehr beeindruckt vom großen Einsatz von Ulrich Mohr und seinen Erfolgen. Im Namen des BUND wünsche ich ihm noch viele gesunde Jahre und freue mich natürlich, wenn er uns weiterhin so tatkräftig unterstützt“, meint Yacoub.

 

Für Rückfragen:

Sabine Yacoub,  0174-9971892

P R E S S E M I T T E I L U N G

Landwirtschaft nicht als Sündenbock hinstellen!

25.10.2019

Achten auf eine Entwicklung, die auch in der Südpfalz eingesetzt hat.

Mit ihren Demonstrationen und ihren grünen Kreuzen haben unsere Bauern in vielen Punkten Recht. Angesichts des Interviews in der RHEINPFALZ vom  24. Oktober meint auch der BUND: Wer sich einmal die Mühe macht, ein objektives Bild von der prekären Lage der bäuerlichen Landwirtschaft und deren Ursachen zu bekommen, der wird sich vor vorschnellen Urteilen hüten. Genauso vorschnell wäre es jedoch, den Umweltschutz und die Naturschützer als Wurzel allen Übels in der heutigen Landwirtschaft an den Pranger zu stellen. Damit wäre man an der falschen Adresse.

Unsere Gesellschaft sollte endlich zur Kenntnis nehmen, dass die Agrarpolitik die Landwirtschaft hierzulande seit Jahrzehnten zielstrebig, rücksichtslos und fortschreitend einer unbarmherzigen Marktideologie unterwirft. Aus dieser Wurzel erklärt sich nicht nur das permanente Höfesterben, sondern auch das inzwischen dramatische Artensterben. Wachsen oder Weichen mag u. U. die Produktion von Konsumgütern beflügeln. Bei der Bereitstellung von Nahrungsmitteln kann das auf die Dauer nicht gut gehen. Es ist ein katastrophaler Nonsens, dass hiesige Bauernhöfe mit Anbaugebieten in ganz anderen Klimazonen einträglich konkurrieren können sollen. Und die Aufforderung, die deutsche Landwirtschaft habe für den Weltmarkt zu produzieren, ist nicht nur weltfremd, sie ist blanke Ideologie.

Zu diesem globalen und ruinösen Konkurrenzdruck kommt der verheerende Druck von marktwirtschaftlich nicht mehr unter Kontrolle zu bringenden Nahrungsmittelkonzernen, die die Erzeugerpreise erbarmungslos immer weiter in den Keller drücken. Das führt - in Verbindung mit der Haltung „Geiz ist geil“ - zwangsläufig zunächst in eine extreme Extensivierung und schließlich, wenn diese nicht mehr existenzsichernd ist, zur Hofaufgabe. Das aber ist so gewollt. Die Politik sagt es nicht, aber sie will es so.

Ihr Leitbild sind offensichtlich die Riesenagrarbetriebe im Osten, übergangslos entstanden aus den vorgefundenen sozialistischen Großstrukturen, den ehemaligen LPG  -  meistens im Besitz von landwirtschaftsfremden, aber finanziell potenten Kreisen. Für einen umweltschonenden Umgang mit der Natur oder für überschaubare Familienbetriebe ist da kaum noch Platz. Aber die Hauptmasse der Agrarsubventionen der EU (GAP) fließt ausgerechnet dorthin. Ähnliches droht spästestens nach einer Generation, wenn diese Agrarpolitik so konsequent wie bisher fortgesetzt wird, den Agrarlandschaften der Südpfalz. Vorbote dafür ist die um sich greifende Praxis des Gemüseanbaus in der Südpfalz mit seinem robusten Umgang mit den Ackerböden und mit seinem Raubbau am Grundwasser  -  auf bereits Quadratkilometer großen Flächen.

Und die Politik? Sie schaut zu und tut nichts. Das gleiche gilt für die in die Politik gut vernetzten Verbandsspitzen.

Ulrich Mohr

 

P R E S S E M I T T E I L U N G

Mündliche Verhandlung der Klage gegen Rheinbrücke beim Oberverwaltungsgericht Koblenz:

13.09.2019

BUND informiert über aktuellen Stand der Rechtsverfahren und bekräftigt Kritik

Karlsruhe/Wörth. Rund vier Wochen vor der mündlichen Verhandlung der Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. gegen die so genannte „2. Rheinbrücke“ Wörth – Karlsruhe informiert der Umweltverband über den aktuellen Stand der Rechtsverfahren. Ab dem 9. Oktober wird die vom BUND im März 2018 eingereichte Klage vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz verhandelt. Die Klage wurde mit Unterstützung beauftragter Fachgutachter begründet. Die Vertreter des BUND sowie seine Bündnispartner halten gerade auch vor dem Hintergrund der Klimakrise und des Artensterbens den Stopp dieses Straßenbauvorhabens für geboten und sehen gute Chancen vor Gericht.

Für die Kreisgruppe Südpfalz des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erklärt Karin Marsiske: “Nicht mehr, sondern weniger Straßenverkehr ist die richtige Antwort auf die Klimakrise, auf Luftverschmutzung und Verlärmung der Landschaft. Letzte Rückzugsgebiete bedrohter Arten in den Rheinauen müssen geschützt und dürfen nicht für neue Straßen geopfert werden. Mit der Klage beim Oberverwaltungsgericht wollen wir diese für Mensch, Umwelt und Natur gleichermaßen schädliche Straßenplanung stoppen. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass der Schienenverkehr endlich und so schnell wie möglich ausgebaut wird: zweites Gleis Wörth-Winden, Elektrifizierung Wörth-Neustadt, ganztägiger Halbstundentakt auf der Strecke Wörth - Germersheim mit Taktverdichtung in der Hauptverkehrszeit unter Einbeziehung der Rhein-Necker-S-Bahn S3 in beide Richtungen. “

Dr. Dirk Herrmann, vom BUND bevollmächtigter Rechtsanwalt erinnert: „Seit Beginn des Verfahrens rügen wir, dass die Aufspaltung des Vorhabens in zwei Abschnitte, die jeweils in der Mitte des Rheins enden, unzulässig ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass jeder Abschnitt eine selbständige Verkehrsfunktion erfüllen muss. Eine halbe Brücke bis zur Strommitte kann dies selbstverständlich nicht erfüllen.“ Durch diese Aufspaltung sowie das fehlende Raumordnungsverfahren in Baden-Württemberg sei das Verfahren als rechtsfehlerhaft anzusehen.

Weiterhin sei das Vorhaben nicht mit dem Artenschutz- und Gebietsschutzrecht vereinbar: „Die Straßenplanung verursacht erhebliche direkte Flächenverluste bzw. störungsbedingte Verschlechterungen in den beiden betroffenen EU-Vogelschutzgebieten. Die erteilten Ausnahmen sind fehlerhaft und somit nicht geeignet, die Eingriffe zuzulassen.“

Für den Bürgerverein Nordstadt charakterisiert Christian Büttner die Planung wie folgt: „Zweifellos ist die gegenwärtige Verkehrssituation im Raum Karlsruhe negativ zu bewerten. Autos und Lastkraftwagen beanspruchen viel Platz, Straßen zerschneiden Stadt und Umland und belasten die Menschen mit Lärm und Abgasen. Mit der Planung für die so genannte 2. Rheinbrücke wurden Erwartungen für eine Entlastung geweckt, beispielsweise für die lärmgeplagten Anwohnerinnen und Anwohner der Südtangente. Die vorliegenden Gutachten belegen jedoch, es sind keine hörbaren Lärmentlastungen zu erreichen. Tatsächlich würde durch die neue Straßenbrücke der Zustrom von LKW und PKW nach Karlsruhe sogar noch gefördert und weitere Wohngebiete durch die angestrebte Anbindung der sogenannten 2. Brücke an die B36 z.B. in Knielingen und Neureut belastet. Das Ziel muss dagegen heißen: weniger motorisierter Straßenverkehr für mehr Lebensqualität!“

Die Ziele der Hardtwaldfreunde beschreibt Dr. Dirk-Michael Harmsen: „Schutz für den Hardtwald, keine Nordtangente Karlsruhe. Mit dem Bau der so genannten 2. Rheinbrücke und der in Planung befindlichen Anbindung an die B 36 würden zwei Bausteine des Westteils der Nordtangente Karlsruhe mit Beton in die Landschaft gegossen. Mehr Straßen und schließlich eine Autobahnschneise durch den Hardtwald sind keine Antworten auf heutige Bedürfnisse oder die Lebensansprüche zukünftiger Generationen. Doch noch immer gibt es in unserer Region Befürworter der Nordtangente und damit einer Verkehrspolitik des vergangenen Jahrhunderts. Die Hardtwaldfreunde engagieren sich deshalb im Widerstand gegen die „2. Rheinbrücke“ und gegen alle Bestrebungen, mittels einer Salamitaktik die Nordtangente Karlsruhe doch noch zur Umsetzung zu bringen.“

Zusammenfassend stellt Armin Gabler, Vorsitzender des BUND Regionalverbands Mittlerer Oberrhein, fest: „Das große Ausmaß der drohenden Naturzerstörung, die zusätzliche Belastung der Bevölkerung durch Lärm und Abgase sowie die festgestellten massiven Rechtsfehler haben uns bewogen, Klage gegen diese Straßenplanung zu erheben. Inzwischen haben wir viel Zeit und Geld in die Rechtsverfahren gesteckt, um unsere Klagechancen zu erhöhen. Naturschutzfachliche Gutachten und juristische Beratung haben bereits erhebliche finanzielle Mittel benötigt. Auch in Zukunft werden wir professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen müssen. Wir wollen den Erfolg der Klage. Deshalb müssen wir jetzt investieren, um den Erfolg zu sichern. Unsere Unterstützer werden wir deshalb weiterhin um Geldspenden bitten.“

Für Rückfragen:

Hartmut Weinrebe, Regionalgeschäftsführer: Tel. 0721 35 85 82, bund.mittlerer-oberrhein@bund.net

P R E S S E M I T T E I L U N G

Langenberg-Brücke und mögliche Autobahn:

04.07.2019

BUND hat bestehende Autobahnbreite abgemessen

Das „Gespenst“ ist keineswegs gebannt. Aufgrund eigener Messung widerspricht der BUND einer diesbezüglichen Aussage von Martin Schafft, Leiter des LBM Speyer. Dieser hatte zu der geplanten Brücke beim Forsthaus Langenberg gesagt: „Die jetzt geplante lichte Weite mit 26 m ermöglicht keinen vierspurigen Querschnitt mehr“ ( vgl. DIE RHEINPFALZ v. 24. Juni 2019).

Dieser Aussage widersprechen deutlich die Fakten. Nach LANIS-Messtool hat die Bundesautobahn A 65  vor der Brücke bei Erlenbach  -  bei einer Fehlerquote von + / -  1 Meter  -   eine maximale Breite von 20 Metern, gemessen von Grünstreifen zu Grünstreifen. Sogar die mit Regelquerschnitt 26 Meter (RQ 26) im Autobahnmodus vom gleichen LBM als „Pfälzerwald-Autobahn“ auszubauende B 10 würde unter die Langenberg-Brücke passen.

Auch angesichts einer aus Klimaschutzgründen zu meisternden Verkehrswende ist es kein Trost, im gleichen RHEINPFALZ-Artikel und vom rheinland-pfälzischen Verkehrsminister zu erfahren, dass bis 2030 keine Bienwald-Autobahn kommen werde. Ein gutes Jahrzehnt bis dahin ist nicht viel Zeit für die heute Lebenden, die eigentlich vertrauenswürdigere Aussagen amtlicherseits verdient hätten.

 

Ulrich Mohr

BUND Südpfalz

P R E S S E M I T T E I L U N G

Verkehrsknoten Langenberg: „Bienwald-Engpass“ (A. Zeller) erhalten!

14.06.2019

Kandel wichtige Fragen nicht oder ausweichend beantwortet. Bienwald-Autobahn droht weiter

Im Nachgang zu der Kandeler Informationsveranstaltung am 4. Juni zum Verkehrsknotenpunkt Langenberg positioniert sich der BUND Südpfalz im Kern mit  der lapidaren Aussage des früheren Regionalpräsidenten Adrien Zeller. Der Elsässer Politiker warnte vor ein paar Jahren vor einer Beseitigung des „Bienwald-Engpasses“; der sei ein wirksames Mittel gegen das bedrohliche Anschwellen des linksrheinischen LKW-Transits. Exakt diese Warnung wird nun in den Wind geschlagen, wenn ohne Rücksicht auf betroffene Bevölkerung, Landschaft und Natur das vorgestellte Brückenbauwerk durchgesetzt werden soll. Die Maßnahme ist weder im rechtsverbindlichen Raumordnungsplan (LEP IV und Regionaler Raumordnungsplan) vorgesehen, noch sieht der Bundesverkehrswegeplan eine vierspurige Trasse vor, die als Autobahnlückenschluss zwischen der französischen A 35 und der deutschen A 65 unter der entsprechend dimensionierten Brücken hindurchgeführt werden könnte.

Das Vorhaben soll insgesamt ca. 110.000 qm (=11,1 ha) beanspruchen, davon 89.000 qm (= 8,9 ha) Wald des Naturschutzgroßprojektes Bienwald mit seinen unter europäischem Schutz stehenden Flächen. Offen bleibt, was dazu die europäische Kommission sagt und wie überhaupt ein ernst zu nehmender Ausgleich machbar ist. Es bleibt im Dunkeln, welche rechtlichen und fachlichen Maßstäbe und Kriterien der Landesbetrieb Mobilität (LBM) anlegt, wenn er sich lt. RHEINPFALZ zu der Aussage versteigt, Erhaltungsziele seien bei dieser Flächenverschwendung „nicht erheblich beeinträchtig“.

Ins Feld geführtes „ständiges Auffahren und Bremsen“ bei einer Kreisellösung muss kein nennenswertes Problem sein, wenn sich Verkehrsteilnehmer an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten; insbesondere LKW´s dürfen auf Bundestraßen sowieso nur 60 km/h fahren.

Rätselhaft muss auch bleiben, warum der Vergleich mit den Kreiseln auf den Bundestraßen zwischen Landau und Speyer zurückgewiesen wird, wo doch dort bei noch merklich höherem Verkehrsaufkommen dennoch Kreisel vorkommen oder neu gebaut werden. Dort verzichtet man doch auch auf autobahnkleeblattähnliche Lösungen  -  oder schwebt den Planern bei Hochstadt oder Essingen für die Zukunft ebenfalls solche Verkehrsgigantomanie vor?

Wer eigentlich ist „Verursacher des Verkehrs“ (Martin Schafft, LBM)? Ist die ständig wachsende Überflutung unserer Straßen ein Naturgesetz oder sind es z. T. die Planer selbst, die für immer neue Verkehrsfluten die Schleusen öffnen? Was ist dran an dem Satz „Wer Straßen sät, wird Verkehr ernten“?

Der LBM und das ewige Planungsbüro Modus Consult meinen immer noch, als brave und fürsorgliche Hausväter für kommende Verkehrsmassen planen zu müssen. Angesichts vieler Zeichen am Horizont sollten sie jetzt nicht eher  -  zusammen mit der unendlich sich schwer tuenden Politik  -  und mit dem Pariser Klimaabkommen im Rücken  -  einen anderen Verkehr planen? In den Freitagsdemos schreien Kinder und Jugendliche aus Angst um ihre Zukunft nach einer anderen Politik. Auf diese Problemlage ist auf der Kandeler Veranstaltung überhaupt keine Antwort gegeben worden.

Für eine menschen- und naturverträgliche Lösung auf der B 9 im Bienwald macht der BUND  -  nicht zum ersten Mal  -  folgende Vorschläge:

  • Drei leistungsfähige Kreisel: An der Autobahn bei Kandel, Langenberg-Kreisel, Büchelberg-Kreisel (bezahlbar und schnell realisierbar).
  • Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen analog der Karlsruher Südtangente.

Beides wäre ein merklicher Beitrag zu Sicherheit und Klimapolitik.

In diesem Zusammenhang muss Folgendes zusammengesehen werden: Mit der „Pfälzerwald-Autobahn“ B 10 soll am Ende – gemäß Bundesverkehrswegeplan  -  eine Armada von ca. 10.000 LKW von den Nordseehäfen und Benelux nach Süddeutschland geschleust werden, die  dank einer nach wie vor sich abzeichnende Bienwald-Autobahn mit LKW-Massen aus Südwesteuropa sich kreuzen werden. Schöne Aussichten für die Pfalz!  -  Ihre Menschen, den Bienwald und das einst unzerschnittene Biosphärenreservat Pfälzerwald. So sieht Klimapolitik nicht aus.

Ulrich Mohr

BUND Südpfalz

P R E S S E M I T T E I L U N G

Widerstand gegen Ölbohrungen in der Südpfalz

25.01.2019

 

Besser: Windräder auf Äcker und Solarzellen auf Scheunendächer!

BUND appelliert an Landwirtschaft, Bauernverband und Kreispolitik

 

OFFENBACH SÜDPFALZ. In der Südpfalz soll eine neue Ölindustrie entstehen. Der BUND Südpfalz registriert dankbar und mit Anerkennung, dass es noch Landwirte gibt, die selbst gegen verlockende Pachtangebote nicht bereit sind, Ackerland in der freien Flur für Ölbohrungen und alle damit verbundenen einschneidenden Infrastrukturmaßnahmen preiszugeben. In einem konkreten Fall geht es um das Vorhaben der Firma Neptune Energy, die im südpfälzischen Offenbach auf der Suche ist nach zu versiegelnden Flächen mit einer Abmessung ab 20.000 qm (= 2 ha) für eine Mindestpachtdauer von 20 Jahren. Verbunden wäre das Vorhaben mit einer kompletten Infrastruktur aus Strom- und Wasseranschluss, Containergebäuden und Straßenanbindung. Alles, damit täglich ca. 500 Tonnen Rohöl aus 2500 Metern Tiefe gefördert und mit ca. 20 täglichen LKW abtransportiert werden können. Außerdem werden Kapazitäten zur Zwischenlagerung von Rohöl benötigt.

 

Der BUND ruft den Bauern der Südpfalz deshalb zu: Nehmt Euch ein Beispiel an dem Offenbacher Landwirt! Wenn ihr schon etwas für eine zukunftsfähige Energieversorgung tun wollt, dann bleibt standhaft und lasst lieber ein paar Windräder auf euren Äckern oder doch zumindest Solarzellen auf euren Scheunendächern zu! Diesem Aufruf sollten auch Bauernverband, Kommunal- und Kreispolitikpolitik Gehör verschaffen. Zu fragen ist zudem, welche Auffassung die Landwirtschaftskammer angesichts dieser geplanten weiteren Entwertung landwirtschaftlicher Produktionsfläche vertritt. Es bedarf starker Bündnisse, da gegen das gültige rigide Bergrecht nur schwer anzukommen ist. Vorrang aber haben muss aus existenziellen Gründen der Pariser Klimapakt und das noch zu verabschiedende Klimagesetz der Bundesrepublik Deutschland.

 

Der Appell des BUND erfolgt vor dem Hintergrund, dass derzeit im Oberrheingraben gewissermaßen das letzte Gefecht für fossile Brennstoffe ausgefochten werden soll. Allenthalben soll daher auch wieder Südpfälzer Erde durchlöchert werden. Die Fa. Wintershall will bis zu sechs Löcher um die Stadt Landau herum anlegen. Die „Toskana Deutschlands“ verträgt das aber nicht. Und Vorrangflächen für die Landwirtschaft haben tabu zu bleiben für flächenzehrende Industrialisierung. Die Südpfalz soll ländlicher Raum bleiben.

 

Vor allem auch sind Bohrungen dieser Art ein schwerer Eingriff im Bereich des für die Trinkwasserversorgung wichtigen sowohl oberflächennahen als auch des Tiefengrundwasserleiters, wo es zu schweren und nicht mehr rückgängig zu machenden Störungen kommen kann. Zu fragen ist darüber hinaus: Was ist eigentlich bekannt über das von solchen Bohrungen betroffene Grundwasserökosystem, wie z. B. seine genaue Beschaffenheit, seine Vernetzung, Größe und Durchflussgeschwindigkeit? Was sagt das Landesamt für Ökologie? Wer würde  -  falls es zum offenen Konflikt kommen sollte und staatliche Behörden wieder einmal ein Auge zudrücken würden  -  ein unabhängiges und lückenloses Grundwassermonitoring durchsetzen? 

Ulrich Mohr

P R E S S E M I T T E I L U N G

Kommt Naturschutz unter die Reifen?

20.02.2019

 

„Wie kann man so doof sein . . .?“

 

BORNHEIM / SÜDPFALZ. Was sich zwischen Oktober 2014 und Februar 2019 in der Bornheimer Kommunalpolitik zum Thema Erweiterungspläne der Firma Michelin abgespielt haben mag, ist ein Lehrstück darüber, wie Politik und Gesellschaft mit den verbliebenen Schätzen unserer heimischen Natur umspringen  -  trotz riesiger Meldungen zum Artensterben in allen Medien: 2014 wurde vom Gemeinderat einstimmig abgelehnt, jetzt ist die  -  wenn auch knappe  -  Zustimmung da. Unter anderem durch hinter den Kulissen zielstrebig betriebenen Schaffung vollendeter Tatsachen in Form von Grundstückerwerb durch Michelin; was vom Ortsbürgermeister als „eine neue Situation“ bezeichnet wird.

 

Ausgelöst von der aktuellen Berichterstattung durch die heutige DIE RHEINPFALZ- Ausgabe stellen sich für den BUND etwa folgende Fragen:

 

·         Warum beschreibt vor wenigen Wochen Ortsbürgermeister Dr. Keilen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Offenbach mit glühenden Farben unter der Überschrift „Natura 2000 südlich der Hornbachstraße   -  eine Verpflichtung für Bornheim“ den Reichtum an Pflanzen und Tieren eines Areals, zu dem auch die von Michelin beanspruchten 10 Hektar gehören, und zitiert dabei E. v. Hirschhausen mit dem Satz: „Wie kann man so doof sein, seine eigene Lebensgrundlage zu zerstören?“ Was nun? -  Gewerbesteuer oder Natur?

·         Warum muss Bornheim, dessen relativ kleine Gemarkung schon jetzt von gewerbesteuerpflichtigen Betrieben zugepflastert ist, immer noch weiter Natur unter Beton begraben? Die anderen verbandsgemeindeangehörigen Gemeinden Essingen und Hochstadt leiden unter ausbleibender Ansiedlung von Gewerbe.

·         Hat man sich im Bornheimer Gemeinderat keine Gedanken darüber gemacht, welche LKW-Flut zusätzlich zu den täglichen 200 LKW-Ladungen auf Südpfälzer Straßen zurollen wird? Geben nicht einige Logistik-Centers in der Nähe dafür einen Vorgeschmack? Sind wir in der Südpfalz nicht schon bald Industriegebiet und gar nicht mehr ländlicher Raum?

·         Wird der Flächenbedarf der Firma Michelin mit der Bornheimer Erweiterung für alle Zeiten gestillt sein? Wird nicht wegen des gewollten Bedeutungszuwachses des pfälzischen Standorts von Michelin nicht früher oder später weiterer Flächenbedarf nachgeschoben werden?  -  Mit dem Argument an die Gemeinderäte „Wer schon einmal A gesagt hat, der muss jetzt auch B sagen“.

·         Wie sittenwidrig ist es eigentlich, unbeeindruckt von der Ablehnung im Jahr 2014 dennoch still und heimlich Land aufzukaufen?

·         Wie intelligent ist es eigentlich, messerscharf zu schließen, jeder fahre doch Auto und benutze Autoreifen, also müsse Bornheim ein Reifenlager haben? Und wen von den Bornheimer Entscheidern hat schon die Tatsache umgetrieben, dass ein Großteil der gesundheitsschädlichen Feinstäube von Autoreifen kommt? Wie wäre es, der Firma ein alternatives, umweltfreundlicheres Produkt abzuverlangen? Das soll es schon geben.

·         Wurde überhaupt bedacht, dass auch der Offenbacher Verbandsgemeinderat beschließen muss und für eine Änderung des Flächennutzungsplanes zuständig ist?

·         Die Landräte der Südpfalz profilieren sich neuerdings mit Natur- und Umweltschutz. Wie passt das Bornheimer Vorhaben zu diesem neuen Grünton in der Kommunalpolitik?

 

Für die Berichterstattung festzustellen ist: Nabu und BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland)  sollten nicht immer wieder verwechselt werden. 

Ulrich Mohr