Kreisgruppe Südpfalz
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Unser eigenes Stück vom Pfälzerwald

BUND erbt eine Waldfläche mit Naturdenkmal

Der BUND Rheinland-Pfalz hat über eine Erbschaft und Weiterschenkung eine Waldfläche im südlichen Pfälzerwald auf der Gemarkung Waldhambach im Süden des Rehbergs erhalten. Mit immerhin ca. 6,5 ha arrondierter Waldfläche eine Ausnahme im kleinparzellierten Umfeld. Motivation für die Schenkung war der Schutz der Wildkatze.

Der Waldbestand ist etwa 110 Jahre alt und besteht überwiegend aus Eichen mit spärlich beigemischter Buche, Esskastanie, Kiefer, Birke und Fichte, wobei die letzteren überwiegend in der Steillage rund um das Felsmassiv des Kleinen Hahnsteins vorkommen.

Der Felsbereich des Kleinen Hahnsteins steht seit 23.07.1955 als Nr. 25 in der Liste der Naturdenkmale des Kreises Bergzabern (heute Teil des Kreises Südliche Weinstraße) und ist damit als gesetzlich geschütztes Biotop in der Biotopkartierung des Landes Rheinland-Pfalz eingetragen.

Die Begründung des Bestandes erfolgte während des ersten Weltkriegs höchstwahrscheinlich durch Kahlschlag nach Eichelmast oder starke Auflichtung des Vorbestandes mit dem Ziel einer Eichennaturverjüngung. Altbäume sind allerdings nicht vorhanden.

Es steht zu vermuten, dass die Eichen während der Kriegs- und Nachkriegszeit weitgehend von Wildverbiss unbehelligt aufwachsen konnten, weil in dieser Zeit von starkem Jagddruck, vielleicht durch Wilderei, und in dessen Folge niedrigem Wildbestand auszugehen ist.

Im Gegensatz dazu ist aktuell ein sehr hoher Wildverbiss durch Rehwild festzustellen, so dass eine Bodenvegetation sich nur an wenigen Stellen findet und eine natürliche Vegetationsentwicklung oder ein Ankommen von Naturverjüngung aktuell kaum möglich ist.

Der Landesvorstand hat auf Vorschlag des AK-Wald folgende Ziele für den Umgang mit dem Waldgrundstück festgelegt:                                                                                                                                         

Natürliche Vegetationsentwicklung, vorbildhafte Bewirtschaftung nach den Kriterien des Dauerwaldes, Bewirtschaftung nach Grundsätzen aus Pkt. 5 des BUND-Waldprogramms (vom Dez. 1986) und des Dauerwaldprinzips, Jagdgenossenschaft beeinflussen zur Absenkung des Wildbestandes, Einrichtung einer 0-Fläche zur Dokumentation der natürlichen Entwicklung, Erhöhung des Totholzanteils, Freistellen des Felsmassivs zur Förderung lichtaffiner Arten der Trockenvegetation und von Pilzen am Fels.